Foto: Monika Greb | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteFoto: Monika Greb | zur StartseiteFoto: Monika Greb | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ortsgericht Schenklengsfeld

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung. Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vilezahl von Dienstleistungen. Es nimmt Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens wahr. Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen Justizministeriums.

 

 

Das Ortsgericht Schenklengsfeld besteht aus der Ortsgerichtsvorsteherin sowie sechs Ortsgerichtsschöffen. Diese sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

 

Das Ortsgericht Schenklengsfeld steht allen Bürgern offen, die ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder ständigen Arbeitsplatz in Schenklengsfeld haben oder wenn Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit einer anderen, die gleiche Sache betreffenden Angelegenheit stehen.

 

 

Beglaubigungen des Ortsgerichts sind öffentliche Beglaubigungen.

 

 

Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:

 

 

In Privatrechtsangelegenheiten:

  • Beglaubigung von Unterschriften

  • Beglaubigung von Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden
    Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.

  • Unterschriftsbeglaubigung der Erteilung von Vollmachten (Einzel-, Spezial- oder Generalvollmachten)

  • Unterschriftsbeglaubigung der Erklärung der eigenen Feuerbestattung
     

 

In Grundbuchangelegenheiten:

  • Beglaubigung der notwendigen Unterschriften bei:

            - Eintragung oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen

              in Abteilung II des Grundbuchs

            - Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken

              in Abteilung III des Grundbuchs
 

 

 In Grundstücksangelegenheiten:

  • Schätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen
     

 

In Vereinsangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB bei Mitteilungen an das Vereinsregister
     

 

In Handelsregisterangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an das Handelsregister
     

 

Bei Sterbefällen:

  • Anschreiben an die Angehörigen und Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht Bad Hersfeld

  • Nachlasssicherung von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn Erben nicht vorhanden sind)
     

 

In Erbangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften bei Anträgen an das Nachlassgericht (Ausschlagung einer Erbschaft) Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.ortsgericht.de
     

 

Bitte wenden Sie wegen Terminvereinbarung oder Auskünften an:

Ortsgerichtsvorsteherin

Frau Edith Vollmer

Ortsgericht Schenklengsfeld

Rathausstr. 2

36277 Schenklengsfeld

E-Mail:

Tel.: 06629/9202-22 o. 06629/7834 oder an  

das Sekretariat der Gemeinde Schenklengsfeld:  Tel. 0 66 29/9202-0

 

Das Team des Ortsgerichts Schenklengsfeld: v.l.n.r.: Hartmut Kuhn, Werner Kümmel, Horst Hannich (ausgeschieden), Edith Vollmer, Karl Reinhard, Willi Eiche, Kurt Wagner es fehlt: Martin Mannel

 

Das Team des Ortsgerichts Schenklengsfeld: v.l.n.r.:
Hartmut Kuhn (stellv. Ortsgerichtsvorsteher), Werner Kümmel (ausgeschieden), Horst Hannich (ausgeschieden), Edith Vollmer (Ortsgerichtsvorsteherin), Karl Reinhard, Willi Eiche, Kurt Wagner

es fehlt: Martin Mannel

 

Pressemeldung (Dezember 2020):

 

Bad Hersfeld-Schenklengsfeld

Ehrenamtliche ernannt und verabschiedet

Während einer kleinen Feierstunde wurden im Amtsgericht Bad Hersfeld die neuen Schöffen des Ortsgerichts und Verantwortliche des Schiedsamts der Gemeinde Schenklengsfeld vereidigt, ernannt und zugleich verabschiedet. Amtsdirektorin Michaela Kilian-Bock und Bürgermeister Carl-Christoph Möller hoben die Wichtigkeit dieser Ehrenämter in ihren Ansprachen hervor und dankten den Mitgliedern dieser Institutionen mit ihrer Wertschätzung.

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht und ein Schiedsamt.

Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Justizverwaltung eingebunden. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die jeweilige Amtsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.

Als neue Schöffin zeigt sich in der Gemeinde Schenklengsfeld ab sofort Frau Ursula Wenzel aus dem Ortsteil Wüstfeld verantwortlich. Werner Kümmel, der bisher die Position des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers begleitete, wurde nach 15 Jahren Schöffentätigkeit aus diesem Ehrenamt verabschiedet.

Die Stellvertretung der Ortsgerichtsvorsteherin Edith Vollmer übernimmt nun der Polizeivollzugsbeamte a.D Hartmut Kuhn aus Oberlengsfeld, der bereits seit 6 Jahren zusammen mit Willi Eiche, Martin Mannel, Karl Reinhardt, Kurt Wagner als Schöffe fungiert

Im Schiedsamt Schenklengsfeld ist ebenfalls eine Personalveränderung eingetreten. Frau Sigrid Erbe-Sampolski aus Schenklengsfeld-Wehrshausen übernimmt neu die Leitung, ihre Stellvertretung übt der bisherige Vorsitzende Swen Heimeroth aus dem Ortsteil Landershausen aus.

Andreas Olexiuk aus Wippershain wurde nach 5jähriger Schiedsmanntätigkeit verabschiedet.


Vornehmliche Aufgabe der Schiedsämter ist das Schlichten zwischen verschiedenen Parteien, nicht jedoch das Richten oder die rechtliche Beurteilung. In dieser Funktion steht die Vermittlung und das Erzielen einer gütlichen Einigung im Vordergrund. Daher werden für dieses Ehrenamt Menschen berufen, die in ihrer Persönlichkeit hierzu besonders befähigt sind.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.


Nach der Feierstunde wurde noch mal Aufstellung vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld genommen (von links nach rechts):  Werner Kümmel, Amtsdirektorin Michaela Kilian-Bock, Edith Vollmer, Ursula Wenzel, Bürgermeister Carl-Christoph Möller, Sigrid Erbe-Sampolski, Andreas Olexiuk

Nach der Feierstunde wurde noch mal Aufstellung vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld genommen (von links nach rechts):

Werner Kümmel, Amtsdirektorin Michaela Kilian-Bock, Edith Vollmer, Ursula Wenzel, Bürgermeister Carl-Christoph Möller, Sigrid Erbe-Sampolski, Andreas Olexiuk