Wohnungsgeberbestätigung Bei einer An-, Ab- oder Ummeldung muss eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden, der Mietvertrag reicht nicht aus. Die Bestätigung muss den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs (also ob es sich um einen Einzug oder einen Auszug handelt), das Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller Personen enthalten, die in die Wohnung ein- oder aus der Wohnung ausziehen.