News-Ticker

Ankündigungsbeschlüsse

Ankündigungsbeschluss

zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

der Gemeinde Schenklengsfeld

 

Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld vom 07. Juli 2005 auf Basis von § 3 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.

 

Die Gebühr für Wasser setzt sich derzeit aus folgenden Bestandteilen zusammen:

 

Verbrauchsgebühr                3,35 € pro m³ Wasserbezug

Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat

QN 2,5 (Q3 4)  5,35 €/Monat

QN 6 (Q3 10)  13,38 €/Monat

QN 10 (Q3 16)  21,40 €/Monat

QN 25 (Q3 40)  53,50 €/Monat

 

Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%).

 

Zurzeit wird der Wassergebührensatz der Gemeinde Schenklengsfeld neukalkuliert.

 

Die Höhe der Gebühr soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Wasserversorgung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.

 

Als Gebührenobergrenzen werden folgende Sätze angenommen:

 

Verbrauchsgebühr  5,8636 € pro m³ Wasserbezug inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 7%)

Die derzeitige Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat kann sich auch verändern.

 

Der Ankündigungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Schenklengsfeld

 

- Siegel -

 

gez.

Wenzel, Bürgermeister

 


 

Ankündigungsbeschluss

zur Änderung der Entwässerungssatzung

der Gemeinde Schenklengsfeld

 

Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld vom 20. Oktober 2005 auf Basis von § 3 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.

 

Die Gebühr für Abwasser setzt sich derzeit aus folgenden Bestandteilen zusammen:

 

Schmutzwassereinleitung pro m³ Frischwasserbezug          4,08 Euro

Niederschlagswassereinleitung pro m² versiegelte Fläche    0,72 Euro

Grundgebühr Schmutzwasser pro Hauptwasserzähler und Monat

QN 2,5 (Q3 4)  7,00 €/Monat

QN 6 (Q3 10)  17,50 €/Monat

QN 10 (Q3 16)  28,00 €/Monat

QN 25 (Q3 40)  70,00 €/Monat

 

Zurzeit werden die Abwassergebührensätze der Gemeinde Schenklengsfeld neukalkuliert.

 

Die Höhe der Gebühren soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Abwasserbeseitigung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.

 

Als Gebührenobergrenzen werden folgende Sätze angenommen:

 

Schmutzwassereinleitung pro m³ Frischwasserbezug          6,63 Euro

Niederschlagswassereinleitung pro m² versiegelte Fläche     1,10 Euro

Die derzeitige Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat kann sich auch verändern.

 

Der Ankündigungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Schenklengsfeld

 

- Siegel -

 

gez.

Wenzel, Bürgermeister