Ankündigungsbeschluss
zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
der Gemeinde Schenklengsfeld
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld vom 07. Juli 2005 auf Basis von § 3 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.
Die Gebühr für Wasser setzt sich derzeit aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Verbrauchsgebühr 3,35 € pro m³ Wasserbezug
Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat
QN 2,5 (Q3 4) 5,35 €/Monat
QN 6 (Q3 10) 13,38 €/Monat
QN 10 (Q3 16) 21,40 €/Monat
QN 25 (Q3 40) 53,50 €/Monat
Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7%).
Zurzeit wird der Wassergebührensatz der Gemeinde Schenklengsfeld neukalkuliert.
Die Höhe der Gebühr soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Wasserversorgung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Als Gebührenobergrenzen werden folgende Sätze angenommen:
Verbrauchsgebühr 5,8636 € pro m³ Wasserbezug inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 7%)
Die derzeitige Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat kann sich auch verändern.
Der Ankündigungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schenklengsfeld
- Siegel -
gez.
Wenzel, Bürgermeister
Ankündigungsbeschluss
zur Änderung der Entwässerungssatzung
der Gemeinde Schenklengsfeld
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld vom 20. Oktober 2005 auf Basis von § 3 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zu erlassen. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.
Die Gebühr für Abwasser setzt sich derzeit aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Schmutzwassereinleitung pro m³ Frischwasserbezug 4,08 Euro
Niederschlagswassereinleitung pro m² versiegelte Fläche 0,72 Euro
Grundgebühr Schmutzwasser pro Hauptwasserzähler und Monat
QN 2,5 (Q3 4) 7,00 €/Monat
QN 6 (Q3 10) 17,50 €/Monat
QN 10 (Q3 16) 28,00 €/Monat
QN 25 (Q3 40) 70,00 €/Monat
Zurzeit werden die Abwassergebührensätze der Gemeinde Schenklengsfeld neukalkuliert.
Die Höhe der Gebühren soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Abwasserbeseitigung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Als Gebührenobergrenzen werden folgende Sätze angenommen:
Schmutzwassereinleitung pro m³ Frischwasserbezug 6,63 Euro
Niederschlagswassereinleitung pro m² versiegelte Fläche 1,10 Euro
Die derzeitige Grundgebühr pro Hauptwasserzähler und Monat kann sich auch verändern.
Der Ankündigungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schenklengsfeld
- Siegel -
gez.
Wenzel, Bürgermeister