Gemeindevertretung (beschließend)

Die Gemeindevertretung wird von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt. Sie ist das oberste Organ der Gemeinde, trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen.