Aufhebungssatzung Kinder- und Jugendparlament
Satzung über die Aufhebung
der Satzung über das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Schenklengsfeld
Aufgrund des § 4c S. 2 i. V. m. § 8c Abs. 1 S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
A U F H E B U N G S S A T Z U N G
§ 1
Die durch die Gemeindevertretung am 24.11.2016 beschlossene Satzung über das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Schenklengsfeld wird aufgehoben.
Ein Ordnungsvorschlag für das Kinder- und Jugendparlament in der Gemeinde Schenklengsfeld unter der ev. Ortsjugendpflege Kuppenrhön wurde beschlossen.
§ 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Schenklengsfeld, 07.01.2025
- Siegel -
gez.
Wenzel, Bürgermeister