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Aufhebungssatzung Kinder- und Jugendparlament

Satzung über die Aufhebung

der Satzung über das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Schenklengsfeld

 

Aufgrund des § 4c S. 2 i. V. m. § 8c Abs. 1 S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:

 

A U F H E B U N G S S A T Z U N G

 

§ 1

Die durch die Gemeindevertretung am 24.11.2016 beschlossene Satzung über das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Schenklengsfeld wird aufgehoben.

Ein Ordnungsvorschlag für das Kinder- und Jugendparlament in der Gemeinde Schenklengsfeld unter der ev. Ortsjugendpflege Kuppenrhön wurde beschlossen.

 

§ 2

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

 

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Schenklengsfeld, 07.01.2025

 

- Siegel -

 

gez.

Wenzel, Bürgermeister

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