Änderung der Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld
Gebührenordnung für das Freibad
der Gemeinde Schenklengsfeld
Aufgrund der §§ 5, 19 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5a und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert am 20. Juli 2023 (GVBl. I S. 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2024 folgenden
Nachtrag zur
Gebührenordnung für die Benutzung des Freibades Schenklengsfeld
beschlossen:
Artikel 1
§ 1
Gebührenpflicht
Die Gemeinde Schenklengsfeld erhebt für die Benutzung des Freibades Gebühren nach dieser Gebührenordnung und dem anliegenden Gebührenverzeichnis. Bei badesportlichen Sonderveranstaltungen bleibt die Änderung der Benutzungsgebühren vorbehalten. Sie wird vom Gemeindevorstand im Benehmen mit dem Veranstalter jeweils festgesetzt.
Artikel 2
§ 5
Inkrafttreten
Der vorstehende Nachtrag zur Gebührenordnung für das Freibad der Gemeinde Schenklengsfeld tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Gebührenordnung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Schenklengsfeld, 07.01.2025
- Siegel -
gez.
Wenzel, Bürgermeister
Gebührenverzeichnis
zur Gebührenordnung für das Freibad
Kartenart | Gebühr | |
Einzelkarten | a) Kinder und Jugendliche 6 – 17 Jahre | 2,30 € |
b) Erwachsene | 4,50 € | |
Feierabendkarte für Erwachsene (täglich ab 17.30 Uhr) | 3,80 € | |
Zehnerkarten | a) Kinder und Jugendliche 6 – 17 Jahre | 20,70 € |
b) Erwachsene | 40,50 € | |
Saisonkarten | a) Kinder und Jugendliche 6 – 17 Jahre | 46,00 € |
b) Erwachsene | 90,00 € | |
c) Familien (2 Erwachsene mit einem Kind bis 17 Jahre) | 176,00 € zuzüglich 15,00 € pro weiteres Kind | |
d) Kleinfamilien (1 Erwachsener mit einem Kind bis 17 Jahre) | 110,00 € zuzüglich 15,00 € pro weiteres Kind | |
SonstigeEntgelte | Benutzung der Warmwasserduschen (pro Benutzung) | 0,50 € |
Schwerbehinderte ab 50% G. d. B., Schüler und Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten eine Ermäßigung auf die jeweilige Karte von 20%.
Familie = Eltern mit Kindern oder Großeltern mit Enkelkindern