Veröffentlichung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Amtliche Bekanntmachung
Veröffentlichung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.
Sach- und Rechtslage
In Schenklengsfeld besteht die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken, die jedoch innerhalb des Gemeindegebiets nicht mehr gedeckt werden kann. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ soll dazu dienen, diesem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken gerecht werden zu können und bereits ortsansässigen Familien Eigentumsbildung zu ermöglichen sowie auf ihre Wohnbedürfnisse einzugehen. Es besteht demnach ein gemeindliches Planungserfordernis für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung i. S. d. § 1 (3) BauGB.
Die Gemeinde Schenklengsfeld möchte eine Fläche für drei Einfamilienhäuser als „Allgemeines Wohngebiet“ sowie eine entsprechende Stichstraße zur Erschließung festsetzen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen. Beide Verfahren werden gem. § 8 (3) S. 1 BauGB parallel durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hilmes, Flur 1, Nr. 100 tw., 103/1 tw. und 214/1 tw., wie im Kartenausschnitt unten dargestellt.
Geltungsbereich
Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich ist eine externe Fläche vorgesehen. Es erfolgt eine Kompensation über eine Grünlandextensivierung in der Gemarkung Hilmes, Flur 1, Flurstück 154 tlw.
Ausgleichsfläche
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 29.01.2025 die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ Gemeinde Schenklengsfeld, Gemarkung Hilmes sowie der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren können in der Zeit von Mo., den 17.03.2025 bis einschließlich Fr., den 25.04.2025 auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse: https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u .
Ergänzend liegen die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplan-Änderung (jeweils Begründung und Plankarte)
von Mo., den 17.03.2025 bis einschließlich Fr., den 25.04.2025
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag bis Freitag → 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag →→ 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag →→ 14.00 - 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter E-Mail und/ oder übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06629 9202-14 oder über E-Mail an Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gem. § 3 (3) BauGB wird hinsichtlich der 15. Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gem. § 4b BauGB wurde mit der Durchführung des Verfahrens ein Planungsbüro beauftragt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
Umweltbericht (Regiokonzept 2024)
Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts auf die Eingriffsregelungen eingegangen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Natur und Landschaft:
Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, SG Naturschutz (07.08.2024)
- Zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild ist an der westlichen Grenze des Plangebiets eine Heckenpflanzung vorzunehmen.
- Eine Begehung der Ausgleichfläche soll stattfinden, um den Bestand des Wiesenknopfs zu überprüfen.
- Die Mahdtermine sind anzupassen, um den Artenreichtum zu optimieren.
Naturkundliche Gesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. (04.07.2024)
- Die Informationen zu den Naturschutzgebieten „Landecker Berg“ und „Dreienberg bei Friedewald“ sind anzupassen.
Boden:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Altlasten, Bodenschutz (05.08.2024)
- Für den Planungsraum sind weder Altablagerungen oder Altstandorte noch Grundwasserschadensfälle bekannt.
- Eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung ist erforderlich und zu ergänzen.
- Die einschlägigen Normen wie DIN 19731, DIN 18915 und DIN 19639 sind in der Planung und späteren Baudurchführung umzusetzen.
- Die Merkblätter „Bodenschutz für Bauausführende“ und „Bodenschutz für Häuslebauer“ sind in der Planung unter den Hinweisen aufzuführen.
- Schädliche Bodenveränderungen sind zu vermeiden und entsprechende Vorsorge ist zu treffen.
Wasser:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung (05.08.2024)
- Hauptgeltungsbereich und Zusatzgeltungsbereich für Kompensation liegen außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie außerhalb eines ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiets für den Grundwasserschutz“.
- Bei der Bedarfsbilanzierung sind die genehmigten Wasserrechte und etwaige Lieferbeziehungen mit zu beachten.
- Sollten weitere Flächen in Anspruch genommen werden, sind diese zur weiteren Beurteilung detailliert darzustellen.
Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, SG Wasser- und Bodenschutz (11.07.2024)
- Die abwassertechnische Erschließung hat über die vorhandene Ortskanalisation zu erfolgen.
- Den gesetzlichen Vorgaben des § 55 (2) WHG ist Rechnung zu tragen.
Sonstige Hinweise:
Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, SG Landwirtschaft und Forsten (22.07.2024)
- In dem Wohngebiet könnten 4 - 5 Bauplätze hergestellt werden.
- Nördlich grenzt ein landwirtschaftliches Gebäude an, von dem Lärm- und Geruchsimmissionen ausgehen können.
Schenklengsfeld 04.03.2025
- Siegel -
gez.
Wenzel
Bürgermeister