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News-Ticker

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Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsverfahren Haunewiesen Bad Hersfeld

Amt für Bodenmanagement

Homberg (Efze)

- Flurbereinigungsbehörde -

Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon:   +49(611)535-2000   Fax:    +49(611)535-2101

E-Mail:  

LOGO Hessen 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Gz.: 2-HR-05-26-10-01-B-0006#002

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Haunewiesen bei Bad Hersfeld

Verfahrensnummer: VF 2610

 

Ladung

zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

und zur Anhörung der Beteiligten

Im Flurbereinigungsverfahren

 

Haunewiesen bei Bad Hersfeld – VF 2610 –,

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

 

wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf

 

Mittwoch, den 26.11.2025 um 18:30 Uhr

im Technischen Rathaus der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57,

Besprechungsraum 1. Stock in 36251 Bad Hersfeld

 

Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

 

Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Haunewiesen bei Bad Hersfeld liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten

 

am Dienstag, dem 25.11.2025

von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr und

 

am Mittwoch, dem 26.11.2025

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

im Technischen Rathaus der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57,

Besprechungsraum 1. Stock in 36251 Bad Hersfeld

aus.

 

Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde - anwesend.

 

Termine zur Einsichtnahme bitte ich mit Herrn Spill unter der Tel. Nr.: 0611/535-2234 bzw. E-Mail: oder mit Frau Sippel unter der Tel. Nr. 0611/535-2252 bzw. E-Mail: zu vereinbaren.

 

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes mit ggf. ergänzenden Anlagen) zugestellt.

 

Der Nachweis des Neuen Bestandes führt die neuen Grundstücke mit Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zum Wert des Eingebrachten auf. Dieser Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen.

 

Beteiligte, die an der Teilnahme am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2610 abgerufen werden.

 

Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist durch eine siegelführende Stelle (z. B. Bürgerbüro, Ortsvorsteher) amtlich zu beglaubigen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.

 

Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

 

Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

 

 

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Bad Hersfeld sowie in den angrenzenden Gemeinden Ludwigsau, Hauneck, Schenklengsfeld, Friedewald, Niederaula, Kirchheim und Neuenstein öffentlich bekannt gemacht.

 

Diese Ladung ist auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt und kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://hvbg.hessen.de/VF2610.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

Beteiligte, die Einwendungen vorbringen wollen, werden auf folgende

 

Widerspruchsmöglichkeiten

 

hingewiesen:

 

Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 26.11.2025 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) Widerspruch erhoben werden.

 

Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

 

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

 

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

-Flurbereinigungsbehörde-

 

Homberg (Efze), den 20.10.2025

Im Auftrag

 

Gez.             LS

 

Fisahn

Verfahrensleiter