Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsverfahren Haunewiesen Bad Hersfeld
Amt für Bodenmanagement
Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon: +49(611)535-2000 Fax: +49(611)535-2101
E-Mail:
Öffentliche Bekanntmachung
Gz.:2-HR-05-26-10-01-B-0006#002
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Haunewiesen bei Bad Hersfeld
Verfahrensnummer: VF 2610
Ladung
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zur Anhörung der Beteiligten
Im Flurbereinigungsverfahren
Haunewiesen bei Bad Hersfeld – VF 2610 –,
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 - BGBl. I, S. 546 - in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf
Mittwoch, den 26.11.2025 um 18:30 Uhr
im Technischen Rathaus der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57,
Besprechungsraum 1. Stock in 36251 Bad Hersfeld
Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Haunewiesen bei Bad Hersfeld liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten
am Dienstag, dem 25.11.2025
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
am Mittwoch, dem 26.11.2025
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Technischen Rathaus der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57,
Besprechungsraum 1. Stock in 36251 Bad Hersfeld
aus.
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde - anwesend.
Termine zur Einsichtnahme bitte ich mit Herrn Spill unter der Tel. Nr.: 0611/535-2234 bzw. E-Mail: oder mit Frau Sippel unter der Tel. Nr. 0611/535-2252 bzw. E-Mail: zu vereinbaren.
Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes mit ggf. ergänzenden Anlagen) zugestellt.
Der Nachweis des Neuen Bestandes führt die neuen Grundstücke mit Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zum Wert des Eingebrachten auf. Dieser Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen.
Beteiligte, die an der Teilnahme am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2610 abgerufen werden.
Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist durch eine siegelführende Stelle (z. B. Bürgerbüro, Ortsvorsteher) amtlich zu beglaubigen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.
Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.
Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Bad Hersfeld sowie in den angrenzenden Gemeinden Ludwigsau, Hauneck, Schenklengsfeld, Friedewald, Niederaula, Kirchheim und Neuenstein öffentlich bekannt gemacht.
Diese Ladung ist auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt und kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://hvbg.hessen.de/VF2610.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Beteiligte, die Einwendungen vorbringen wollen, werden auf folgende
Widerspruchsmöglichkeiten
hingewiesen:
Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungsterminam 26.11.2025 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) Widerspruch erhoben werden.
Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.