Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortsbeirates des Ortsteiles Erdmannrode und Leerbleiben des Sitzes
Das Mitglied des Ortsbeirates des Ortsteiles Erdmannrode vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Erdmannrode (BLE),
Herr Lars Bergner,
ist am 14.01.2019 aus dem Ortsbezirk verzogen.
Gemäß § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass
der Wahlvorschlag erschöpft ist und der Sitz unbesetzt bleibt.
Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Erdmannrode vermindert sich für die laufende Wahlzeit von 5 auf 4 Mitglieder.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Schenklengsfeld, 24.01.2019
-Siegel -
Der Gemeindewahlleiter
gez. Möller, Bürgermeister
Foto: Ausscheiden Mitglied OB Erdmannrode