Ehrenamtliche ernannt und verabschiedet

Während einer kleinen Feierstunde wurden im Amtsgericht Bad Hersfeld die neuen Schöffen des Ortsgerichts und Verantwortliche des Schiedsamts der Gemeinde Schenklengsfeld vereidigt, ernannt und zugleich verabschiedet. Amtsdirektorin Michaela Kilian-Bock und Bürgermeister Carl-Christoph Möller hoben die Wichtigkeit dieser Ehrenämter in ihren Ansprachen hervor und dankten den Mitgliedern dieser Institutionen mit ihrer Wertschätzung.
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht und ein Schiedsamt.
Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Justizverwaltung eingebunden. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die jeweilige Amtsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.
Als neue Schöffin zeigt sich in der Gemeinde Schenklengsfeld ab sofort Frau Ursula Wenzel aus dem Ortsteil Wüstfeld verantwortlich. Werner Kümmel, der bisher die Position des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers begleitete, wurde nach 15 Jahren Schöffentätigkeit aus diesem Ehrenamt verabschiedet.
Die Stellvertretung der Ortsgerichtsvorsteherin Edith Vollmer übernimmt nun der Polizeivollzugsbeamte a.D Hartmut Kuhn aus Oberlengsfeld, der bereits seit 6 Jahren zusammen mit Willi Eiche, Martin Mannel, Karl Reinhardt, Kurt Wagner als Schöffe fungiert
Im Schiedsamt Schenklengsfeld ist ebenfalls eine Personalveränderung eingetreten. Frau Sigrid Erbe-Sampolski aus Schenklengsfeld-Wehrshausen übernimmt neu die Leitung, ihre Stellvertretung übt der bisherige Vorsitzende Swen Heimeroth aus dem Ortsteil Landershausen aus.
Andreas Olexiuk aus Wippershain wurde nach 5jähriger Schiedsmanntätigkeit verabschiedet.
Vornehmliche Aufgabe der Schiedsämter ist das Schlichten zwischen verschiedenen Parteien, nicht jedoch das Richten oder die rechtliche Beurteilung. In dieser Funktion steht die Vermittlung und das Erzielen einer gütlichen Einigung im Vordergrund. Daher werden für dieses Ehrenamt Menschen berufen, die in ihrer Persönlichkeit hierzu besonders befähigt sind.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.