Verunreinigung durch Hundekot und freilaufende Hunde
Bedauerlicherweise erhalten wir zurzeit vermehrt Beschwerden über Hundekot und freilaufende Hunde. Die eingehenden Beschwerden beinhalten in erster Linie, dass öffentliche Grünflächen, Spielplätze, Bürgersteige und Privatgrundstücke durch Hundekot verunreinigt und Dritte durch freilaufende Hunde belästigt werden. Auch wenn es keine generelle Anleinpflicht für Hunde gibt, heißt das nicht, dass diese unbeaufsichtigt frei herumlaufen dürfen.
Verstärkt kommt es seit geraumer Zeit zu erheblichen Verunreinigen auf den Gehwegen in den Straßen „Industrie- und Dreienbergstraße“ sowie auf den Spielplatz im Ortsteil Schenklengsfeld. Bitte Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Öffentliche Wege und Flächen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.
Wir appellieren als Ordnungsbehörde ausdrücklich an das Verantwortungsbewusst-sein der Hundehalter/innen und bitten um Rücksichtnahme!