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Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

 

Veranlassung und Ziel

Die Exsos GmbH beabsichtigt, in Schenklengsfeld eine Wohn- und Pflegeeinrichtung für Senioren zu errichten. Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 1,8 ha befindet sich am nordwestlichen Ortsrand, in der Gemarkung Oberlengsfeld, nördlich der Friedewalder Straße und in Richtung Westen unmittelbar an den Lebensmitteldiscounter anschließend. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der räumliche Hauptgeltungsbereich (Teil A) mit einer Gesamtgröße von 17.499 m2 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet in der Gemarkung Oberlengsfeld die folgenden Flurstücke: Flur 1, Flst. 51/1 (tlw.), 90/1 (tlw.), 90/3 (tlw.), 97 (tlw.), 98/3 (tlw.), 98/4 (tlw.), 99/5 (tlw.) sowie in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 4, Flst. 89/1 (tlw.). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.

 

 Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A) 

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A)

Da eine geringe Teilfläche im Süden des Geltungsbereichs bereits durch den Bebauungsplan „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ beplant ist, erfolgt im Zuge der Bebauungsplanaufstellung eine Teiländerung des zuvor genannten Bebauungsplans.

Der räumliche Zusatzgeltungsbereich (Teil B) hat eine Gesamtgröße von 1.068 m2 und beinhaltet das folgende Flurstück: Gemarkung Konrode, Flur 14, Flurstück Nummer 18. Auf den Flächen ist ein Blühstreifen anzulegen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.

 

 Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans (Teilgeltungsbereich B) 

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans (Teilgeltungsbereich B)

Insgesamt umfassen der räumliche Hauptgeltungsbereich Teil A (17.499 m2) und der Teilgeltungsbereich Teil B (1.068 m2) eine Gesamtgröße von 18.567 m2.

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schenklengsfeld aus dem Jahr 1999 als „Sondergebiet Gartenbaubetrieb“ dargestellt. Da Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, steht die hier vorliegende Planung in den geplanten Bereichen für das „Allgemeine Wohngebiet“ und das „Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohn- und Pflegeeinrichtung“ der Darstellung des FNP entgegen und erfordert somit eine Teil-Änderung des FNP der Gemeinde Schenklengsfeld im Parallelverfahren.

 

 Abbildung: Geltungsbereich der 14. FNP-Änderung 

Abbildung: Geltungsbereich der 14. FNP-Änderung

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.07.2023 die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und der Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ sowie der entsprechenden FNP-Änderung jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB zu beteiligen.

Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren werden auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter Bauen und Wohnen à Bürgerbeteiligung bzw. https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html in der Zeit vom 01.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in einem Offenlageordner in der Zeit vom 01.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der Dienststunden

Montag →→→                                   8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag →→→                                  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16 Uhr

Mittwoch →→→                                 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag →→→                             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16 Uhr

Freitag →→→→                                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht zusätzlich bereitgestellt. Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen von jeder Person elektronisch unter bauleitplanung@schenklengsfeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Anregungen auch auf einem anderen Wege (wie z.B. mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (schriftlich/elektronisch/zur Niederschrift) bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und die zuvor genannte Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ sowie die entsprechende FNP-Änderung gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bezüglich der FNP-Änderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist, und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro beauftragt wurde.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

·         Der Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.

·         Schalltechnische Untersuchung Prognose der Schallimmissionen.

·         Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Informationen zu den Auswirkungen auf die gemeinschaftlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten sowie die Prüfung, ob Verbotstatbestände nach § 44 (1) i. V. m. (5) BNatSchG erfüllt werden.

·         Bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung: Bewertung und Quantifizierung des Bodeneingriffs.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Thema Natur und Landschaft:

Regierungspräsidium Kassel – Dezernat Bergaufsicht: Vorhabengebiet durch aktiven Bergbau überlagert.

Regierungspräsidium Kassel – Dezernat Grundwasser- und Bodenschutz: Beurteilung der geplanten Maßnahmen obliegt der Unteren Wasserbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Naturschutz: CEF-Maßnahmen vor Beginn der Baumaßnahmen und in der Regel im räumlichen Umfeld.

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Naturschutz: Festsetzung zur Vermeidung von Lichtemissionen.

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg - Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Naturschutz: Ausgleichsmaßnahmen sind darzustellen. Ausgleich kann auch über ein Ökokonto erfolgen.

Hessen Mobil Straßen Verkehrsmanagement Eschwege: Hinweis Blendwirkungen gegenüber der bestehenden K 13.

Thema Boden

Regierungspräsidium Kassel – Dezernat Grundwasser- und Bodenschutz: Eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung erstellen.

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – Fachdienst Bauordnung, Bauaufsicht: Hinweis das im Kreuzungsbereich der Friedewalder Straße ein Bodendenkmal bekannt ist.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologie Denkmalpflege: Hinweis zu ggf. gefunden Bodendenkmälern aufnehmen.

Thema Wasser:

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – Fachdienst Gefahrenabwehr: Bereitstellung von Löschwasser. „Richtlinien für Bau und Betriebe von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Grundstücken im Anschluss an Trinkwasserleitungen“ beachten.

Thema Lärm:

Regierungspräsidium Kassel – Dezernat Immissionsschutz: Installation einer automatischen Lüftungsanlage ist nicht ausreichend.

Hessen Mobil Straßen Verkehrsmanagement Eschwege: Die von der K 13 ausgehenden Verkehrsemissionen berücksichtigen.

Thema Sonstige Hinweise:

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – Fachdienst Gefahrenabwehr: Zufahrten und alle für den Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Verkehrs- und Aufstellflächen auf dem Grundstück sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeuge befahren werden können.

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Landwirtschaft: Positiv ist, dass die Ausgleichsmaßahme innerhalb des Plangebiets geplant sind.

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz: Nicht behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser kann den Reinigungsprozess auf Kläranlagen nachhaltig stören.

Hessen Mobil Straßen Verkehrsmanagement Eschwege: Richtlinien der Bauverbotszonen sind zu beachten. Für die Zufahrt ist ein Schleppkurvennachweis zu führen. Sichtfelder im Zufahrtsbereich müssen frei von Bewuchs oder sonstigen Hindernissen bleiben.

 

Schenklengsfeld, den 27.10.2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER

GEMEINDE SCHENKLENGSFELD

 

Möller

Bürgermeister