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Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung "In der Aue"

Amtliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

Bebauungsplan Nr. 9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ und 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

 

Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt, die Gewerbeentwicklung in der Kerngemeinde Schenklengsfeld weiterzuführen. Das bestehende, bereits entwickelte Gewerbegebiet „In der Aue“ – Bauabschnitt 1 ist ausgeschöpft. Im innerörtlichen Bereich stehen keine Flächen für die gewerbliche Entwicklung zur Verfügung, deren Verwendung nicht durch die vorhandene Bebauung und Flächennutzung eingeschränkt ist.

 

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand des Schenklengsfelder Gemeindegebiets. Die Vorhabenfläche liegt östlich des bereits bestehenden Gewerbegebiets „In der Aue“. Das Plangebiet ist zudem umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit etwas Abstand grenzt im Norden das Bahnhofs- und Betriebsgelände der ehemaligen Kreisbahn und im Süden die Landesstraße (L) 3171 an.

 

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets (mitinbegriffen der rad- und fußläufigen Erschließung) erfolgt über einen Anschluss an die bereits bestehende Gewerbegebietsstraße „In der Aue“, die hierfür erweitert wird.

 

Der räumliche Hauptgeltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha und beinhaltet in der Gemarkung Oberlengsfeld die folgenden Flurstücke: Flur 6, Flst. 80/1 (tlw.), 82/1, 82/2, 82/3 sowie in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 12, Flst. 79/3 (tlw.). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.

 

 

Hauptgeltungsbereich

 Hauptgeltungsbereich 

 

Anhand der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde deutlich, dass eine rechnerische Vollkompensation innerhalb des Plangebiets nicht erreicht werden kann. Die Kompensation des verbleibenden Defizits wird über Ausgleichsnahmen in den Teilgeltungsbereichen B, C und D erzielt.

 

 

Teilgeltungsbereich B

 Teilgeltungsbereich B Anlage 

Anlage eines 12 m breiten Blühstreifens. Die zugeordnete Teilfläche liegt in der Gemarkung Konrode, Flur 14, Nr. 18 (tlw.) und umfasst eine Fläche von etwa 0,1 ha.

 

 

Teilgeltungsbereich C und D

 Teilgeltungsbereich C und D 

 

Grünlandextensivierung und Nutzungsverzicht im Wald. Die zugeordneten Teilflächen liegen in der Gemarkung Hilmes, Flur 2, Nr. 22/1 und nehmen eine Fläche von ca. 1,3 ha ein.

 

Insgesamt ergibt sich für den Hauptgeltungsbereich und die zusätzlichen Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplans Nr.9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ ein Flächenumgriff von ca. 3,2 ha.

 

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schenklengsfeld aus dem Jahr 1999 als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Da Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln sind, steht die hier vorliegende Planung in den geplanten Bereichen für das „Gewerbegebiet“ der Darstellung des FNP entgegen und erfordert somit eine Teil-Änderung des FNP der Gemeinde Schenklengsfeld im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung entspricht dem räumlichen Hauptgeltungsbereich des Bebauungsplans.

 

Bekanntmachung der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

Für die Planung wurde bereits eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB durchgeführt. Danach ergaben sich für die Planung noch weitere Änderungen, die eine nochmalige Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB begründen. Gegenüber der letzten Entwurfsfassung haben sich die nachstehenden Änderungen ergeben:

-       Erhalt der Baumreihe im Süden des Plangebiets

-       Verschwenkung der Straßenverkehrsfläche

-       Anpassung der Festsetzungen zum Ausgleich,

-       Ergänzung einer Festsetzung zur Glasfassadengestaltung,

-       Anpassung von Plankarte, Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag an die geänderten Sachverhalte.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht und verschiedener Fachgutachten sowie der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde Schenklengsfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a (3) BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen verkürzt. Zudem wird bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen

von Montag., den 13.11.2023 bis einschließlich Montag., den 27.11.2023

im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der Dienststunden,

Montag →→→                                   8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag →→→                                  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16 Uhr

Mittwoch →→→                                 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag →→→                             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16 Uhr

Freitag →→→→                                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter Bauen und Wohnen à Bauleitplanung - Bürgerbeteiligung bzw. https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Bezüglich der Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist, und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

-          Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Regiokonzept 2023)

-          Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Regiokonzept 2023)

-          Immissionsberechnung für das Bebauungsplangebiet Nr. 9.1 "In der Aue", Schalltechnische Untersuchung (Schalltechnisches Büro Pfeifer 2022)

-          Gutachterliche Stellungnahme zur bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung (GEOlogik 2022)

Bestandteil der Offenlage-Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde Schenklengsfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Natur und Landschaft:

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz

-          Die Kompensationsmaßnahme „Extensivierung der Grünlandnutzung“ hat keine Auswirkungen auf oberirdische Gewässer.

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz

-          Ein weiterer Teilgeltungsbereich E soll dem Ausgleich zugeordnet werden.

Kreisausschuss Bad Hersfeld- Rotenburg- Sachgebiet Naturschutz

-          Der Eingriff „Beseitigung der Baumreihe“ ist nach Vorgaben des Naturschutzgesetzes zu vermeiden.

-          Vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen werden als nicht ausreichend angesehen.

Gascade Gastransport GmbH

-          Hinweis, dass sich im Umfeld der Kompensationsmaßnahme im Teilgeltungsbereich B Anlagen der Gascade GmbH befinden.

-          Auch Kompensationsmaßnahme müssen in das BIL-Portal eingestellt werden.

Bürger 1

-          Beantragung des Erhalts der vorhanden Obstbaumreihe incl. Grünstreifen.

-          Anmerkungen zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

-          Nicht ausreichende Bestandsaufnahme der im Wirkraum vorhandenen Arten und ihren Lebensräumen.

-          Fledermäuse (Quartierbaumkartierung oder Ausflugskontrolle ist nicht erfolgt).

-          Vögel (die Herleitung betroffener Feldlerchenreviere und die geplante Ausgleichsmaßnahme weisen Mängel auf, Zweifel an der Wahrung der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang für Goldammer und Stieglitz).

-          Reptilien (entlang der Wegränder liegen geeignete Habitat für Zauneidechsen vor).

-          Vermeidungsmaßnahme „Glasfassadengestaltung“ ist zu ergänzen.

Boden:

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergbau

-        Hinweis, dass in unmittelbarer Nähe des Vorhabengebietes sowie im westlichen Bereich des Geltungsbereichs Tiefbau auf Kalisalze umgeht bzw. umgegangen ist.

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz

-          Hinweis, dass bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten die Mitwirkungspflicht gilt.

-          Hinweise zu den Merkblättern des HMUKLV 2018 „Bodenschutz für Bauausführende“ und „Bodenschutz für Häuslebauer“ sind in die Planung aufgenommen.

-          Eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung auf der Grundlage der „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ des HLNUG wurde beigefügt.

-          Der bodenfunktionale Eingriff soll auf dem Gebiet der Bodenfunktionen ausgeglichen werden.

-          Nur wenn keine bodenfunktionalen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden, sollte ein Ausgleich über das Umrechnungsmodell erfolgen.

-          Die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern.

K+S Minerals and Agriculture GmbH

-          Es bestehen keine negativen Beeinträchtigungen aus dem Senkungsgeschehen.

Wasser:

Kreisausschuss Bad Hersfeld-Rotenburg -Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz

-          Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer oder Versickerung in den Untergrund unterliegt der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht.

-          Ggf. ist eine Rückhaltung und Behandlung des Niederschlagswassers zu planen.

Sonstige Hinweise:

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz

-          Immissionskontingente für Schall wurden in den erneuten Entwurf übernommen.

Hessen Forst, Forstamt Bad Hersfeld

-          Forstliche Belange werden nicht berührt, wenn sichergestellt ist, dass die geregelte Forstwirtschaft sowie die Holzabfuhr auf den anliegenden Waldflächen durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden.

Hessen Mobil

-          Die von der L 3171 sowie der K 17 ausgehenden Verkehrsemissionen sind zu berücksichtigen.

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg

-          Die hohen Dichtewerte werden positiv bewertet. Flächenverbrauch wird hierdurch eingedämmt.

 

Schenklengsfeld, den 03.11.2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER

GEMEINDE SCHENKLENGSFELD

 

Möller

Bürgermeister