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Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

Amtliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

Bebauungsplan Nr. 9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ und parallele 12. Änderung des Flächennutzungsplans

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt die Gewerbeentwicklung in der Kerngemeinde Schenklengsfeld weiterzuführen. Das bestehende, bereits entwickelte Gewerbegebiet „In der Aue“ – Bauabschnitt 1 ist ausgeschöpft. Im innerörtlichen Bereich stehen keine Flächen für die gewerbliche Entwicklung zur Verfügung, deren Verwendung nicht durch die vorhandene Bebauung und Flächennutzung eingeschränkt ist. Die Flächen des vorhandenen Gewerbegebiets in Schenklengsfeld sind voll entwickelt und es sind aktuell zwei Interessenten für zwei weitere Gewerbegebietsflächen an die Gemeinde herangetreten.

Nach einer Grundsatzentscheidung der Gemeindevertretung soll im Rahmen der gewerblichen Eigenentwicklung der Gemeinde Schenklengsfeld das vorhandene Gewerbegebiet „In der Aue“ erweitert werden.

 

Der Bebauungsplan dient somit der Weiterentwicklung und Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung. Es wird eine für die Gemeinde wirtschaftliche Entwicklung gesichert, da der Bebauungsplan mit der Schaffung gewerblich nutzbarer Flächen zu Erhalt, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt und damit den Erfordernissen der lokalen mittelständischen Wirtschaft Rechnung trägt.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets (mitinbegriffen der rad- und fußläufigen Erschließung) erfolgt über den Anschluss an die bereits bestehende Gewerbegebietsstraße „In der Aue“, die hierfür erweitert wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha und beinhaltet in der Gemarkung Oberlengsfeld die folgenden Flurstücke: Flur 6, Flst. 80/1 (tlw.), 82/1, 82/2, 82/3 sowie in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 12, Flst. 79/3 (tlw.). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.

 

Hauptgeltungsbereich

HauptgeltungsbereichAnhand der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde deutlich, dass eine rechnerische Vollkompensation innerhalb des Plangebiets nicht erreicht werden kann. Die Kompensation des verbleibenden Defizits wird über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Teilgeltungsbereichen B, C und D erzielt.

 

Teilgeltungsbereich B

Teilgeltungsbereich BAnlage eines 12 m breiten Blühstreifens. Die zugeordnete Teilfläche liegt in der Gemarkung Konrode, Flur 14, Nr. 18 (tlw.) und umfasst eine Fläche von etwa 0,1 ha.

 

Teilgeltungsbereich C und D

Teilgeltungsbereich C und DGrünlandextensivierung und Nutzungsverzicht im Wald. Die zugeordnete Teilfläche liegt in der Gemarkung Hilmes, Flur 2, Nr. 22/1 tlw. und umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha.

Insgesamt ergibt sich für den Hauptgeltungsbereich und die Zusatzgeltungsbereiche des Bebauungsplans „In der Aue“ ein Flächenumgriff von ca. 3,2 ha.

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB

In ihrer Sitzung am 29.06.2017 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgewogen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ sowie der sich parallel in der Aufstellung befindlichen 12. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Aufgrund dieser Beschlussfassung werden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB die Entwürfe des Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag sowie der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde Schenklengsfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.

 

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen

von Fr., den 12.08.2022 bis einschließlich Fr., den 16.09.2022

im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der Dienststunden,

 

Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16 Uhr

Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Schenklengsfeld unter der Nummer 06629-9202-13. Die Einsichtnahme kann ggf. nur unter Beachtung der aktuellen Corona- Regelungen erfolgen.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter Bauen und Wohnen à Bürgerbeteiligung bzw.

https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html

in der Zeit vom 12.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Bezüglich der Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist, und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

- Umweltbericht (Regiokonzept 2022)

- Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2022)

- Bestands- und Maßnahmenkarten

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Landschaftsbild:

Keine Stellungnahme eingegangen

Natur und Landschaft:

Regierungspräsidium Kassel (20.12.2016)

− Im Geltungsbereich des vorliegenden Vorentwurfs befinden sich Kompensationsmaßnahmen aus einem Flurneuordnungsverfahren. […] Die angesprochene Obstbaumreihe wurde nicht in der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung gem. der Hessischen Kompensationsverordnung erfasst. Dementsprechend ist die Bilanzierung anzupassen. Die Beseitigung der Obstbaumreihe ist zudem mit der zuständigen Flurbereinigungsbehörde abzustimmen.

− Es kann davon ausgegangen werden, dass die offene Feldflur Lebensraum für Offenlandvogelarten wie der Feldlerche ist. Entsprechende Aussagen bzw. Untersuchungen wären im vorliegenden Umweltbericht zu ergänzen, sowie entsprechende Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung oder des Artenschutzes festzusetzen.

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (02.01.2017)

− Es sind Vorkommen von Feldlerche und Schafstelze zu erwarten. Im Planungsraum sind der UNB Rebhuhn und Wachtel bekannt. Aussagen des vorgelegten Umweltberichts sind zu ergänzen.

− Erforderliche Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffsfolgen sind gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung oder des Artenschutzes festzusetzen.

− Bei der Planung wurde eine im Flurbereinigungsverfahren angelegte Obstbaumreihe nicht gesondert dargestellt. Der mit der geplanten Bebauung eintretende Funktionsverlust der Obstbaumreihe ist im Rahmen der Eingriffs- Ausgleichsplanung nicht berücksichtigt worden. Dieses Defizit ist nachzubessern. Ähnliches gilt für die Bewertung des von der Überplanung betroffenen Grünlandes.

BUND Hessen (11.01.2017)

− Der BUND schlägt vor, dass die Dachflächen der Gebäude nach Süden ausgerichtet werden (Fotovoltaik).

− Auf den zu bebauenden Grundstücken sollten Zisternen zur Regenwassernutzung angelegt werden.

− Beim Bau der Gebäude sollten nach Möglichkeit unbedenkliche Baustoffe verwendet werden, die auch wieder recycelt werden können.

− Im Zuge der Ausgleichsmaßnahme in Unterweisenborn wird die Fortführung des Radwegs über Unterweisenborn hinaus bis zur Kreisgrenze angeregt, um den Solztalradweg mit dem Kegelspielradweg zu verbinden, und die Zuwegung zum gleichen Zeitpunkt wie die Ausgleichsmaßnahme durchzuführen.

 

 

 

Boden und Kulturgüter:

Regierungspräsidium Kassel (14.12.2016)

− Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhabengebiet von einem Bergwerksfeld auf Salz überdeckt wird und dass Bergbau umgegangen ist. Es handelt sich um die untertägige Gewinnung der Kalisalze.

Regierungspräsidium Kassel (22.12.2016)

− Aufgrund von Neuorganisation ist für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach § 4 Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung das Dezernat 31.2 zu beteiligen

− Aufgrund der geringen Funktions- und Ertragsbewertung der vorhandenen Böden ist eine Verwertung auf Ackerflächen nur mit sehr geringen Ertragsbewertungen möglich.

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (09.01.2017)

− Durch die Planung sind durchweg, ebene, ortsnahe und sehr gut bearbeitbare Flächen, die für die Landwirtschaft einen hohen Stellenwert haben betroffen. […] Neben dem reinen Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Fläche kommt […] hinzu, dass es bei den betroffenen Ackerflächen um Teilstücke von drei relativ großen Ackerschlägen handelt. […] Dies sind für die Bearbeitung der Restflächen dauerhaft erhebliche Erschwernisse, die die Landwirtschaft über den Flächenverlust hinaus beeinträchtigen.

− Die Ausgleichsmaßnahme in Unterweisenborn wird nicht für sinnvoll gehalten, da hier keine Chance auf Umsetzung besteht.

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (17.03.2017)

− Die Größe des Geltungsbereichs sollte an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

− Die Umsetzungsmöglichkeit der Gewerbe- oder Mischnutzung am Standort der alten Mühle sollte geprüft werden.

− Der weitere Bedarf sollte sich auf eine Teilfläche des Grundstückes Flur 6, Flurstück 82 beschränken.

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (23.12.2016)

− Denkmalschutzrechtlich bestehen erhebliche Bedenken gegen die Neuausweisung eines Gewerbegebiets und dementsprechend gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld, [...] da der denkmalkonstituierende Landschaftsbezug des jüdischen Friedhofs vollends verloren gehen würde und eine Gewerbeansiedlung unmittelbar angrenzend u. E. der Situation unangemessen ist. […] Wir bitten daher von der Planung Abstand zu nehmen.

Amt für Bodenmanagement (02.12.2016)

− Die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke darf nicht beeinträchtigt werden. Die Nutzung der von West nach Ost verlaufenden Erschließungsstraße des Gewerbegebiets muss gewährleistet sein.

− Es wird vorgeschlagen die Begründung um folgenden Passus zu ergänzen: „Für die Umsetzung des Bebauungsplans sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich.“

− Es wird darum gebeten, die katastertechnische Bescheinigung zu aktualisieren.

Landesamt für Denkmalpflege (06.12.2016)

− Da Gewerbebauten mit einer Höhe bis zu 12 m zulässig wären, würden diese eine erhebliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals im Sinne des Umgebungsschutzes gem. § 18 (2) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes darstellen.

− Durch die Erweiterung nach Osten wäre der Friedhof beidseitig von Gewerbe umschlossen. […] Der denkmalkonstituierende Landschaftsbezug würde vollends verloren gehen.

− Es wird gebeten, von der Planung Abstand zu nehmen.

Bürger/in 2 (27.01.2017)

− Die geplanten Änderungen (bzgl. Ausgleichsmaßnahme) sind schon deshalb erheblich, weil es sich bei der im Eigentum des Mandanten stehenden Fläche um eine landwirtschaftliche besonders hochwertige Fläche handelt. […] Die geplante Änderung hat daher erhebliche Auswirkungen für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der unmittelbar betroffenen, aber auch grenzständig dazu gelegenen Flächen.

− Es wird nicht verkannt, dass ein Bedürfnis für eine Ausgleichsfläche besteht. Möglicher Standpunkt hierfür ist allerdings auch das alte Discogelände mit einer Fläche von 5.500 m², auf dem seitens der Gemeinde eine Veränderungssperre festgesetzt wurde.

Wasser:

Regierungspräsidium Kassel (22.12.2016)

− Den Belangen des Grundwasserschutzes wird Rechnung getragen, wenn bei der Umsetzung der im Geltungsbereich vorgesehenen Maßnahmen den Vorgaben des § 5 Wasserhaushaltsgesetz entsprochen wird.

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (09.03.2016)

− Folgender Hinweis ist im Bebauungsplan aufzunehmen: Die vorgesehene Erschließung der östlichen Fläche des Plangebiets im Trennsystem mit entsprechender Anordnung eines Regenrückhaltebeckens und geplanter gedrosselter Einleitung in den Vorfluter „Solz“ erfordert die Beantragung einer wasserrechtlichen Einleiterlaubnis.

Sonstige Hinweise:

Regierungspräsidium Kassel (09.01.2017)

− Auf mindestens der Hälfte der neu entstehenden Dachflächen baulich dafür geeigneter Gebäude ist die Installation von Anlagen zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie vorzusehen, wenn die Größe der Dachflächen eine raumbedeutsame Größenordnung erreicht und die Umsetzung der Maßnahme zumutbar ist.

Regierungspräsidium Kassel (15.12.2016)

− Es wird die Festlegung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel und eine Festsetzung von höchst zulässigen Emissionskontingenten für die verschiedene Teilflächen im Gewerbegebiet empfohlen

EnergieNetz Mitte GmbH (21.12.2016)

− Der Aufbau einer Stromversorgung für das Gebiet wird erforderlich. Zur zukünftigen Versorgung sind ggf. Standorte für Ortsnetzstationen zu bestimmen.

− Es ist möglich, in dem ausgewiesenen Gebiet eine Erdgasversorgung anzubieten. Voraussetzung dafür ist, die Wirtschaftlichkeit der erforderlichen Baumaßnahme.

− Bitte weisen Sie die Grundstückserwerber auf die mögliche Erdgasversorgung hin und teilen Sie uns zum gegebenen Zeitpunkt die Anschriften mit.

Hessen Mobil (15.02.2017)

− Da das hinzukommende Gewerbegebiet relativ groß ist, können größere Verkehrsströme hinzukommen. Aus diesem Grund möchten wir zunächst die Verkehrsmengen überprüfen. Zunächst sollte uns bitte das vorhandene Verkehrsaufkommen des Kreuzungsbereichs, sowie das neu hinzukommende Verkehrsaufkommen prognostiziert werden.

 

Schenklengsfeld, den 29.07.2022

DER GEMEINDEVORSTAND DER

GEMEINDE SCHENKLENGSFELD

 

Möller

Bürgermeister

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