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Steuerfälligkeit 1. Quartal 2023

Die Gemeindekasse Schenklengsfeld weist darauf hin, dass Steuern und Gebühren für das 1. Quartal 2023 am 15.02.2023 fällig sind.

 

Wenn Sie der Gemeindekasse keine Einzugsermächtigung erteilt haben, beachten sie bitte den Fälligkeitstermin, da mit der Erstellung eventueller Mahnungen Gebühren anfallen. Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte das vollständige Kassenzeichen mit der entsprechenden Objektnummer an.