Stellenausschreibung: Hauptamtliche/r Bürgermeister/in (m/w/d)
In der Gemeinde Schenklengsfeld, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Schenklengsfeld hat 4.279 Einwohner in 13 Ortsteilen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 08. Oktober 2023 von den Bürgerinnen und
Bürgern der Gemeinde Schenklengsfeld für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und
in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen,
findet am 22. Oktober 2023 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten
Stimmenzahl eine Stichwahl statt.
Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Mai 2024.
Die Besoldung erfolgt gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der
Besoldungsgruppe A 16. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften
des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116
Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist,
wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§
10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen.
Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,
von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung
und Einreichung des Wahlvorschlags sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 31. Juli 2023, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem
Gemeindewahlleiter, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, einzureichen. Die zur
Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter
sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter
https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen - Vordrucke für Parteien,
Wählergemeinschaften und Einzelbewerberinnen und Bewerber – eingestellt und
können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden.
Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW Nr. 7 – Formblatt Unterstützungsunterschrift“,
das von dem Gemeindewahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle weiteren Formblätter bei dem
Gemeindewahlleiter in Papierform angefordert werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 31. Juli 2023, 18:00 Uhr,
einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch
rechtzeitig behoben werden können.
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld besteht zurzeit folgende
Sitzverteilung: SPD 8, Die Bürgerliste 7, ZuMIT 5, Die PARTEI 3 Sitze (= 23 Sitze).
Schenklengsfeld, 31. Mai 2023 - Siegel -
gez. Trabert, besonderer Wahlleiter der Gemeinde Schenklengsfeld
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