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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen

für die Landtagswahl und die Direktwahl des Bürgermeisters

am Sonntag, dem 08. Oktober 2023

 

 

können per Internet beantragt werden

 

Unter www.schenklengsfeld.de ist die Gemeinde Schenklengsfeld im Internet vertreten.

 

Neben zahlreichen Informationen über die Gemeinde besteht für Briefwähler die Möglichkeit, unter „Die Gemeinde> „Unsere Gemeinde“ > „Wahlen“ die Briefwahlunterlagen über ein Online-Verfahren zu beantragen. Die Online-Wahlscheinbeantragung ist bis zum 04. Oktober 2023 um 23.59 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:

 

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6632019

 

 

Der Wahlscheinantrag wird direkt der Gemeindeverwaltung zugeleitet, nachdem alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Die Unterlagen mit den Stimmzetteln werden anschließend an die gewünschte Adresse gesandt.

 

Bereits beantragte Briefwahlunterlagen müssen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht noch einmal beantragt werden. Auf jeder Wahlbenachrichtigungskarte ist standardmäßig ein Antragsvordruck abgedruckt.

 

Wir hoffen, mit der Online-Wahlscheinbeantragung einen zusätzlichen Service anbieten zu können, um den Wahlberechtigten den Weg zum Rathaus zu ersparen.

 

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Schenklengsfeld