Foto: Monika Greb | zur StartseiteFoto: Monika Greb | zur StartseiteFoto: Monika Greb | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Wer ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können  ab sofort online im Internet bentragt und bezahlt werden. 


Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.

  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.

  • Die AusweisApp kann Externer Linkhier heruntergeladen werden.

  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Das Online-Portal wird die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden. Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

 

Bundesamt der JustizDas Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de