Bauleitplanung - Bürgerbeteiligung
Planunterlagen zu dem Bauleitplanverfahren
BLP BP Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz
- 01_BP_Seniorenresidenz_VEP_Vorentwurf_gesch
- 02_BP_Seniorenresidenz_Plan_Vorentwurf-1031x594_gesch
- 03_BP_Seniorenresidenz_Begruendung_UB_Vorentwurf_gesch
- 04_UB_BTT_Realnutzung_gesch
- 05_FNP_Aend_Seniorenresidenz_Plan_Vorentwurf_FNP_DIN_A2_gesch
- 06_FNP_Aend_Seniorenresidenz_Begruendung_UB_Vorentwurf_gesch
- 07_Prognose_der_Schallimmissionen_gesch
Amtliche Bekanntmachung vom 05.05.2023
Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld
Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat gem. § 2 (1) BauGB in ihrer Sitzung am 20.04.2023 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und die Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gefasst.
Der in der Gemeindevertretung gefasste Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Exsos GmbH beabsichtigt, in Schenklengsfeld eine Wohn- und Pflegeeinrichtung für Senioren zu errichten. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,8 ha befindet sich am nordwestlichen Ortsrand, in der Gemarkung Oberlengsfeld, nördlich der Friedewalder Straße und in Richtung Westen unmittelbar an den Netto-Markt anschließend. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht ein Vorhaben, durch das hilfsbedürftige Menschen in einer überschaubaren Gemeinschaft in einem geschützten Umfeld und in gewohnter Umgebung wohnen und gepflegt werden können. Es wird insbesondere das Ziel verfolgt, dass die zunehmende Altersgruppe der über 65-Jährigen trotz Hilfsbedürftigkeit in gewohnter Umgebung, in der Gemeinde und der Region wohnen bleiben kann. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt.
Die Planung entspricht den Grundätzen des § 1 (6) Nrn. 1 bis 3 BauGB, wonach bei der Aufstellung von Bauleitplänen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnbedürfnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung, Bevölkerungsentwicklung sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse insbesondere der alten Menschen zu berücksichtigen sind.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schenklengsfeld als „Sondergebiet Gartenbaubetrieb“ dargestellt. Da das Vorhaben derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Die betroffene Fläche ist für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage sowie eines Wohngebäudes unter städtebaulichen Gesichtspunkten gut geeignet, da sie über die Friedewalder Straße erschlossen werden kann. Fußläufig ist der Ortskern des Ortsteils Schenklengsfeld in 7-10 Minuten zu erreichen. Der benachbarte Netto-Markt sichert die lokale Nahversorgung.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet in der Gemarkung Oberlengsfeld die folgenden Flurstücke: Flur 1, Flst. 51/1 (tlw.), 90/1 (tlw.), 90/3 (tlw.), 97 (tlw.), 98/3 (tlw.), 98/4 (tlw.), 99/5 (tlw.) sowie in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 4, Flst. 89/1 (tlw.). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Da eine geringe Teilfläche im Süden des Geltungsbereichs bereits durch den Bebauungsplan „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ beplant ist, erfolgt im Zuge der Bebauungsplanaufstellung eine Teiländerung des zuvor genannten Bebauungsplans.
Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 12 „Obermühle“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 die Aufhebung des am 01.12.2022 gefassten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 12 „Obermühle“, Gemarkung Schenklengsfeld gefasst. Aufgrund schallschutztechnischer Bedenken wurde die Planung an diesem Standort aufgegeben und wird im Rahmen des Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ fortgeführt. Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 12 „Obermühle“ der Gemeinde Schenklengsfeld wird hiermit bekannt gemacht. Die Grenze des Aufhebungsbeschlusses ist in nachfolgendem Lageplan dargestellt.
Geltungsbereich der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (1) BauGB
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB werden die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“ und der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die 14. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen
von Di., den 09.05.2023 bis einschließlich Mo., den 05.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der Dienststunden,
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter Bauen und Wohnen à Bürgerbeteiligung bzw. https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html in der Zeit vom 09.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023 zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro beauftragt wurde.
Bezüglich der Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist, und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Schenklengsfeld, den 25.04.2023
DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE SCHENKLENGSFELD
Möller
Bürgermeister