Bundestagswahl 2025
Briefwahlunterlagen
für die Bundestagswahl
am Sonntag, dem 23. Februar 2025
können per Internet beantragt werden
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist bis zum 18. Februar um 23.59 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6632019
Der Wahlscheinantrag wird direkt der Gemeindeverwaltung zugeleitet, nachdem alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Die Unterlagen mit den Stimmzetteln werden anschließend an die gewünschte Adresse gesandt.
Bereits beantragte Briefwahlunterlagen müssen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht noch einmal beantragt werden. Auf jeder Wahlbenachrichtigungskarte ist standardmäßig ein Antragsvordruck abgedruckt.
Zudem können Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr (Freitag), bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis 22. Februar 2025, 12.00 Uhr (Samstag), ein neuer Wahlschein erteilt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Ihr Wahlamt der Gemeinde Schenklengsfeld