News-Ticker

Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“

Amtliche Bekanntmachung

 

Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“

 

Veranlassung und Ziele

 

Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld zu errichten. Hiermit verbunden ist auch eine Neuausrichtung der Feuerwehr. Künftig sollen die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort in Schenklengsfeld zusammengelegt werden.

Der Neubau des Feuerwehrhauses ist auf einem Grundstück an der Landesstraße nach Unterweisenborn, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Die Aue“ geplant. Von dort aus ist der künftige gemeinsame Feuerwehrbezirk innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L 3171 vorgesehen.

 

Die Planung berücksichtigt den heutigen Bedarf einer modernen Feuerwache, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Standort bietet ausreichend Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der Fahrzeuge und Gerätschaften und berücksichtigt den heutigen Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen und zeitgemäße Umkleide- und Sanitärräume. Die Größe des Baugrundstückes erlaubt eine bedarfsgerechte Entwicklung des Feuerwehrstandortes und bietet zudem noch Raum für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrstandortes in Schenklengsfeld, um eine zielorientierte Neustrukturierung des Brandschutzes zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,96 ha. Innerhalb dieser Fläche ist die Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr“ gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB vorgesehen. Gemäß § 1 (3) BauGB dient die Aufstellung des Bebauungsplanes der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich. Planziel ist zudem die Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr sowie die Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit.

 

Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A) eine Größe von ca. 1,33 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Flst. 33/3 (tlw.) und 185/1,185/2 sowie 189, 190/1 (tlw.). Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

 

 Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALKAbb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALK.

Für den Ausgleich der mit der Umsetzung des Bebauungsplans einhergehenden Eingriffe sind u. a. externe Kompensationsmaßnahmen innerhalb von zwei Zusatzgeltungsbereichen vorgesehen. Der Zusatzgeltungsbereich B befindet sich nordwestlich des Hauptgeltungsbereichs A. Der räumliche Geltungsbereich (Zusatzgeltungsbereich B) umfasst eine Größe von ca. 2.110 m2 und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Flst. 181(tlw.).

 Abb. 2 → Räumlicher Zusatzgeltungsbereich B zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALKAbb. 2  Räumlicher Zusatzgeltungsbereich B zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALK.

Der Zusatzgeltungsbereich C befindet bei Lampertsfeld. Der räumliche Geltungsbereich (Zusatzgeltungsbereich C) umfasst eine Größe von ca. 4.894 m2 und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 16, Flst.24/1 (tlw.).

 Abb. 3 → Räumlicher Zusatzgeltungsbereich C zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALKAbb. 3  Räumlicher Zusatzgeltungsbereich C zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALK.

Der räumliche Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A sowie Zusatzgeltungsbereich B und C) umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 20.304 m2.

 

Bekanntmachung der Offenlage gem. 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 20.08.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ einschließlich Begründungen und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren im Veröffentlichungszeitraum von Montag, den 31.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 02.10.2026 auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse: https://www.schenklengsfeld.de/m/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.

Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich

Von Montag, den 31.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 02.10.2026

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag bis Freitag  08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag  14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag  14.00 - 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter und/ oder übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen über E-Mail an Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2026): Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Regiokonzept 2026)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu den Auswirkungen auf die gemeinschaftlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten sowie die Prüfung, ob Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden.

Feuerwehr Schenklengsfeld Bodenkundliche Kartierung und bodenkundlicher Fachbeitrag Revision 2 (IFÖL 2026)

Das vorliegende Gutachten befasst sich mit den Auswirkungen der geplanten Errichtung eines Feuerwehrhauses bei Schenklengsfeld auf das Schutzgut Boden. Es basiert auf einer bodenkundlichen Bohrstock-Kartierung und beinhaltet die Berechnung und Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen und des Kompensationsbedarfs sowie Vorgaben zur Verwertung des überschüssigen Oberbodens.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Bebauungsplans Nr.112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Boden:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Bergaufsicht (21.01.2026)

- Vorhabengebiet durch aktiven Bergbau überlagert.

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)

- Weder Altablagerungen oder Altstandorte bzw. Grundwasserschadensfälle bekannt.

- Arbeitshilfe Thema „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ in der Umweltprüfung zugrunde gelegt.

- Bodenarten der Eingriffsflächen wurden beschrieben. Es fehlt Beschreibung der Bodenfunktionen.

- Dem Umweltbericht ist eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung auf Grundlage der Arbeitsunterlagen „Kompensation des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren, Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland- Pfalz des HLNUG beizufügen.

- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz werden im Umweltbericht dargestellt.

- Überschüssige Oberboden einer hochwertigen Verwertung zuführen.

- Die Funktionen des Bodens nachhaltig sichern.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landwirtschaft und Forsten (12.02.2026)

- Mit Grund und Bodensparsam umgehen.

Wasser:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (19.01.2026)

- Gewässer grenzt an das Plangebiet (Zufluss zur Solz).

- Gewässerrandstreifen von 10 m berücksichtigt.

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)

- Geltungsbereich liegt außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und in keinem nach gültigen Regionalplan ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.

- Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in ausreichender Güte und Menge liegt in Eigenverantwortung der Gemeinde.

Hessen Mobil (12.02.2026)

- Niederschlagswasser und sonstige Abwässer dürfen dem Straßenkörper der L 3171 und seinen Entwässerungsanlagen weder mittelbar noch unmittelbar zugeführt werden.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)

- Außerhalb von amtlich festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)

- Zum angrenzenden Entwässerungsgraben „ohne Namen“ wird es erforderlich, im Sinne der Gewässerentwicklung von jeglicher Bebauung freizuhalten Gewässerstreifen von 10 m im Außenbereich einzuhalten.

Lärm- und Immissionsschutz:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Immissionsschutz (13.02.2026)

- Keine erheblichen Lärmbelastungen erwartet.

Licht:

Hessen Mobil (12.02.2026)

- Eine hohe Lichtbestrahlung des Geländes ist auszuschließen, damit keine Blendwirkung gegenüber den Verkehren stattfindet.

- Blendgutachten welches Blendwirkung gegenüber Landesstraße ausschließt.

- Die von der L 3171 / L 3172 ausgehenden Verkehrsemissionen sind zu berücksichtigen.

Landwirtschaft:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Regionalplanung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft (09.02.2026)

- Keine erhebliche Auswirkung auf die Agrarstruktur.

- Kein Verstoß der Planung gegen landwirtschaftliche Zielfestlegungen des Regionalplans.

Sonstige Hinweise:

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)

- Plangebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Kläranlage Schenklengsfeld- Malkomes.

 

gez.                                    Schenklengsfeld, 28.08.2026

Wenzel

Bürgermeister                     Siegel