Bauleitplanung - Bürgerbeteiligung
Amtliche Bekanntmachungen und Offenlegungsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“
Offenlegungsunterlagen
01_FNP_17_Aend_Feuerwehr_Schenklengsfeld_Plankarte
02_FNP_17_Aend_FW_Schenklengsfeld_Begruendung_UB
03_FNP_17_Aend_FW_Schenkengsfeld_zusammenfass_Erkl
Amtliche Bekanntmachung
17. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans
Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld zu errichten. Hiermit verbunden ist auch eine Neuausrichtung der Feuerwehr. Künftig sollen die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort in Schenklengsfeld zusammengelegt werden.
Der Neubau des Feuerwehrhauses ist auf einem Grundstück an der Landesstraße nach Unterweisenborn, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Die Aue“ geplant. Von dort aus ist der künftige gemeinsame Feuerwehrbezirk innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L 3171 vorgesehen.
Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) S. 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, erfordert die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schenklengsfeld. Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans wird der bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Teilbereich in eine Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ umgewidmet.
Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 (5) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 20.08.2026 den Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ gefasst und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch das Regierungspräsidium Kassel mit Bescheid vom 27.08.2026, Geschäftszeichen AZ: 0030-21-061a10.03.19-00003#2026-00002 genehmigt. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gem. § 6 (5) BauGB bekannt gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte 17. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.
Abb. 1 Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans Schenklengsfeld.
Einsichtnahme und Hinweise
Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a (1) BauGB werden ab sofort in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld während der allgemeinen Dienststunden:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Unterlagen zur Bauleitplanung sind auch in das Internet eingestellt und können online unter https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen werden. Die Unterlagen werden ergänzend über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.
Gem. § 215 (1) BauGB werden
eine nach § 214 (1) S. 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie
nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schenklengsfeld unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Schenklengsfeld, den 04.09.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schenklengsfeld
gez. Andre Wenzel
Bürgermeister
Offenlegungsunterlagen
01_Schenklengsfeld_FW_BP_Entwurf_Plankarte
02_BLP_Schenklengsfeld_FW_Begruend_Umwelt_Entwurf
04_ASB_FW_ Schenklengsfeld_Entw
06_U1_Erläuterungsbericht 2026-01-06
08_U5_Lageplan 20260106-002_Zufahrt Nord
10_Bodenkundlicher_Kartierung_Bodenkundlicher_Fachbeitrag
11_BLP_Feuerwehrstuetpunkt_umweltrel_Stellungnahmen
Amtliche Bekanntmachung vom 28.08.2026
Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“
Veranlassung und Ziele
Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld zu errichten. Hiermit verbunden ist auch eine Neuausrichtung der Feuerwehr. Künftig sollen die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort in Schenklengsfeld zusammengelegt werden.
Der Neubau des Feuerwehrhauses ist auf einem Grundstück an der Landesstraße nach Unterweisenborn, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Die Aue“ geplant. Von dort aus ist der künftige gemeinsame Feuerwehrbezirk innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L 3171 vorgesehen.
Die Planung berücksichtigt den heutigen Bedarf einer modernen Feuerwache, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Standort bietet ausreichend Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der Fahrzeuge und Gerätschaften und berücksichtigt den heutigen Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen und zeitgemäße Umkleide- und Sanitärräume. Die Größe des Baugrundstückes erlaubt eine bedarfsgerechte Entwicklung des Feuerwehrstandortes und bietet zudem noch Raum für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrstandortes in Schenklengsfeld, um eine zielorientierte Neustrukturierung des Brandschutzes zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,96 ha. Innerhalb dieser Fläche ist die Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr“ gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB vorgesehen. Gemäß § 1 (3) BauGB dient die Aufstellung des Bebauungsplanes der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich. Planziel ist zudem die Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr sowie die Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit.
Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A) eine Größe von ca. 1,33 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Flst. 33/3 (tlw.) und 185/1,185/2 sowie 189, 190/1 (tlw.). Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALK.
Für den Ausgleich der mit der Umsetzung des Bebauungsplans einhergehenden Eingriffe sind u. a. externe Kompensationsmaßnahmen innerhalb von zwei Zusatzgeltungsbereichen vorgesehen. Der Zusatzgeltungsbereich B befindet sich nordwestlich des Hauptgeltungsbereichs A. Der räumliche Geltungsbereich (Zusatzgeltungsbereich B) umfasst eine Größe von ca. 2.110 m2 und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Flst. 181(tlw.).
Abb. 2 Räumlicher Zusatzgeltungsbereich B zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALK.
Der Zusatzgeltungsbereich C befindet bei Lampertsfeld. Der räumliche Geltungsbereich (Zusatzgeltungsbereich C) umfasst eine Größe von ca. 4.894 m2 und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 16, Flst.24/1 (tlw.).
Abb. 3 Räumlicher Zusatzgeltungsbereich C zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“, Hintergrund ALK.
Der räumliche Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A sowie Zusatzgeltungsbereich B und C) umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 20.304 m2.
Bekanntmachung der Offenlage gem. 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 20.08.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ einschließlich Begründungen und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren im Veröffentlichungszeitraum von Montag, den 31.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 02.10.2026 auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse: https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.
Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich
Von Montag, den 31.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 02.10.2026
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter und/ oder übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen über E-Mail an Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2026): Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Regiokonzept 2026)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu den Auswirkungen auf die gemeinschaftlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten sowie die Prüfung, ob Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden.
Feuerwehr Schenklengsfeld Bodenkundliche Kartierung und bodenkundlicher Fachbeitrag Revision 2 (IFÖL 2026)
Das vorliegende Gutachten befasst sich mit den Auswirkungen der geplanten Errichtung eines Feuerwehrhauses bei Schenklengsfeld auf das Schutzgut Boden. Es basiert auf einer bodenkundlichen Bohrstock-Kartierung und beinhaltet die Berechnung und Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen und des Kompensationsbedarfs sowie Vorgaben zur Verwertung des überschüssigen Oberbodens.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Bebauungsplans Nr.112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Boden:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Bergaufsicht (21.01.2026)
- Vorhabengebiet durch aktiven Bergbau überlagert.
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)
- Weder Altablagerungen oder Altstandorte bzw. Grundwasserschadensfälle bekannt.
- Arbeitshilfe Thema „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ in der Umweltprüfung zugrunde gelegt.
- Bodenarten der Eingriffsflächen wurden beschrieben. Es fehlt Beschreibung der Bodenfunktionen.
- Dem Umweltbericht ist eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung auf Grundlage der Arbeitsunterlagen „Kompensation des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren, Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland- Pfalz des HLNUG beizufügen.
- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz werden im Umweltbericht dargestellt.
- Überschüssige Oberboden einer hochwertigen Verwertung zuführen.
- Die Funktionen des Bodens nachhaltig sichern.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landwirtschaft und Forsten (12.02.2026)
- Mit Grund und Bodensparsam umgehen.
Wasser:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (19.01.2026)
- Gewässer grenzt an das Plangebiet (Zufluss zur Solz).
- Gewässerrandstreifen von 10 m berücksichtigt.
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)
- Geltungsbereich liegt außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und in keinem nach gültigen Regionalplan ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.
- Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in ausreichender Güte und Menge liegt in Eigenverantwortung der Gemeinde.
Hessen Mobil (12.02.2026)
- Niederschlagswasser und sonstige Abwässer dürfen dem Straßenkörper der L 3171 und seinen Entwässerungsanlagen weder mittelbar noch unmittelbar zugeführt werden.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)
- Außerhalb von amtlich festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)
- Zum angrenzenden Entwässerungsgraben „ohne Namen“ wird es erforderlich, im Sinne der Gewässerentwicklung von jeglicher Bebauung freizuhalten Gewässerstreifen von 10 m im Außenbereich einzuhalten.
Lärm- und Immissionsschutz:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Immissionsschutz (13.02.2026)
- Keine erheblichen Lärmbelastungen erwartet.
Licht:
Hessen Mobil (12.02.2026)
- Eine hohe Lichtbestrahlung des Geländes ist auszuschließen, damit keine Blendwirkung gegenüber den Verkehren stattfindet.
- Blendgutachten welches Blendwirkung gegenüber Landesstraße ausschließt.
- Die von der L 3171 / L 3172 ausgehenden Verkehrsemissionen sind zu berücksichtigen.
Landwirtschaft:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Regionalplanung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft (09.02.2026)
- Keine erhebliche Auswirkung auf die Agrarstruktur.
- Kein Verstoß der Planung gegen landwirtschaftliche Zielfestlegungen des Regionalplans.
Sonstige Hinweise:
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)
- Plangebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Kläranlage Schenklengsfeld- Malkomes.
gez. Schenklengsfeld, 28.08.2026
Wenzel
Bürgermeister - Siegel -
Offenlegungsunterlagen
01_FNP_Plankarte_Feuersuetzpunkt_Entwurf
02_01_FNP_Schenklengsfeld_Feuerwehr_Begruned_Umwelt_Entwurf_Anhang
03_FNP_Feuerwehrstuetpunkt_umweltrel_Stellungnahmen
Amtliche Bekanntmachung vom 29.06.2026
17. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“
Veranlassung und Ziele
Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld zu errichten. Hiermit verbunden ist auch eine Neuausrichtung der Feuerwehr. Künftig sollen die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort in Schenklengsfeld zusammengelegt werden.
Der Neubau des Feuerwehrhauses ist auf einem Grundstück an der Landesstraße nach Unterweisenborn, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Die Aue“ geplant. Von dort aus ist der künftige gemeinsame Feuerwehrbezirk innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L 3171 vorgesehen.
Die Planung berücksichtigt den heutigen Bedarf einer modernen Feuerwache, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Standort bietet ausreichend Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der Fahrzeuge und Gerätschaften und berücksichtigt den heutigen Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen und zeitgemäße Umkleide- und Sanitärräume. Die Größe des Baugrundstückes erlaubt eine bedarfsgerechte Entwicklung des Feuerwehrstandortes und bietet zudem noch Raum für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schenklengsfeld wird die Fläche als landwirtschaftliche Flächen gem.§ 5 (2) Nr. 9 BauGB dargestellt. Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) S. 1 BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind, steht die hier vorliegende Planung in den geplanten Bereichen für die Gemeindebedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ der Darstellung des FNP entgegen und erfordert somit eine Teil-Änderung des FNP der Gemeinde Schenklengsfeld. In dem erforderlichen Teilbereich wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert.
Abb. 1: Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung.
Bekanntmachung der Offenlage gem. 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründungen und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren im Veröffentlichungszeitraum von Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 30.07.2026 auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse: https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.
Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich
Von Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 30.07.2026
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter und/ oder übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen über E-Mail an Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Gem. § 3 (3) BauGB wird hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2026): Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der 17. Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Boden:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Bergaufsicht (21.01.2026)
- Vorhabengebiet durch aktiven Bergbau überlagert.
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)
- Weder Altablagerungen oder Altstandorte bzw. Grundwasserschadensfälle bekannt.
- Arbeitshilfe Thema „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ in der Umweltprüfung zugrunde gelegt.
- Bodenarten der Eingriffsflächen wurden beschrieben. Es fehlt Beschreibung der Bodenfunktionen.
- Dem Umweltbericht ist eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung auf Grundlage der Arbeitsunterlagen „Kompensation des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren, Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland- Pfalz des HLNUG beizufügen.
- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz werden im Umweltbericht dargestellt.
- Überschüssige Oberboden einer hochwertigen Verwertung zuführen.
- Die Funktionen des Bodens nachhaltig sichern.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landwirtschaft und Forsten (12.02.2026)
- Mit Grund und Bodensparsam umgehen.
Wasser:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (19.01.2026)
- Gewässer grenzt an das Plangebiet (Zufluss zur Solz).
- Gewässerrandstreifen von 10 m berücksichtigt.
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)
- Geltungsbereich liegt außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und in keinem nach gültigen Regionalplan ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.
- Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in ausreichender Güte und Menge liegt in Eigenverantwortung der Gemeinde.
Hessen Mobil (12.02.2026)
- Niederschlagswasser und sonstige Abwässer dürfen dem Straßenkörper der L 3171 und seinen Entwässerungsanlagen weder mittelbar noch unmittelbar zugeführt werden.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)
- Außerhalb von amtlich festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)
- Zum angrenzenden Entwässerungsgraben „ohne Namen“ wird es erforderlich, im Sinne der Gewässerentwicklung von jeglicher Bebauung freizuhalten Gewässerstreifen von 10 m im Außenbereich einzuhalten.
Lärm- und Immissionsschutz:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Immissionsschutz (13.02.2026)
- Keine erheblichen Lärmbelastungen erwartet.
Licht:
Hessen Mobil (12.02.2026)
- Eine hohe Lichtbestrahlung des Geländes ist auszuschließen, damit keine Blendwirkung gegenüber den Verkehren stattfindet.
- Blendgutachten welches Blendwirkung gegenüber Landesstraße ausschließt.
- Die von der L 3171 / L 3172 ausgehenden Verkehrsemissionen sind zu berücksichtigen.
Landwirtschaft:
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Regionalplanung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft (09.02.2026)
- Keine erhebliche Auswirkung auf die Agrarstruktur.
- Kein Verstoß der Planung gegen landwirtschaftliche Zielfestlegungen des Regionalplans.
Sonstige Hinweise:
Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)
- Plangebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Kläranlage Schenklengsfeld- Malkomes.
Schenklengsfeld 23.06.2026
-Siegel-
gez.
Wenzel
Bürgermeister
01_Schenklengsfeld_FW_BP_Voren_Plankarte
02_BLP_Schenklengsfeld_Feuerwehr_Begruned_Umwelt_Vorent
04_ASB_Feuerwehrstuepunkt_ Schenklengsfeld
06_FNP_Schenklengsfeld_Feuersuetzpunkt_Vorentwurf_Plankarte
07_FNP_Schenklengsfeld_Feuerwehr_Begruned_Umwelt_Vorent
U1_Erläuterungsbericht 2026-01-06
U5_Lageplan 20260106-002_Zufahrt Nord
Amtliche Bekanntmachung - 07.01.2026
Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
Die Gemeinvertretersitzung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in Ihrer Sitzung am 19.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. In der o.g. Sitzung wurde von der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenklengsfeld ebenfalls beschlossen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die Änderung des Flächennutzplans in den erforderlichen Teilbereichen durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld zu errichten. Hiermit verbunden ist auch eine Neuausrichtung der Feuerwehr. Künftig sollen die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort in Schenklengsfeld zusammengelegt werden.
Der Neubau des Feuerwehrhauses ist auf einem Grundstück an der Landesstraße nach Unterweisenborn, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Die Aue“ geplant. Von dort aus ist der künftige gemeinsame Feuerwehrbezirk innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L 3171 vorgesehen.
Die Planung berücksichtigt den heutigen Bedarf einer modernen Feuerwache, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Standort bietet ausreichend Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der Fahrzeuge und Gerätschaften und berücksichtigt den heutigen Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen und zeitgemäße Umkleide- und Sanitärräume. Die Größe des Baugrundstückes erlaubt eine bedarfsgerechte Entwicklung des Feuerwehrstandortes und bietet zudem noch Raum für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrstandortes in Schenklengsfeld, um eine zielorientierte Neustrukturierung des Brandschutzes zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,96 ha. Innerhalb dieser Fläche ist die Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr“ gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB vorgesehen. Gemäß § 1 (3) BauGB dient die Aufstellung des Bebauungsplanes der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich. Planziel ist zudem die Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr sowie die Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit.
Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Größe von ca. 1,3 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Flst. 33/3 (tlw.) und 185/1,185/2 sowie 189, 190/1 (tlw.). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schenklengsfeld wird die Fläche als landwirtschaftliche Flächen gem.§ 5 (2) Nr. 9 BauGB dargestellt. Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) S. 1 BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind, steht die hier vorliegende Planung in den geplanten Bereichen für die Gemeindebedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ der Darstellung des FNP entgegen und erfordert somit eine Teil-Änderung des FNP der Gemeinde Schenklengsfeld. Der FNP wird gem. § 8 (3) S. 1 BauGB im Parallelverfahren geändert. In dem erforderlichen Teilbereich wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert.
Abb. 2: Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung.
Bekanntmachung der Offenlage gem. 3 (1) BauGB
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren im Veröffentlichungszeitraum von Montag, den 12.01.2026 bis einschließlich Freitag, den 13.02.2026 auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse: https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.
Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich
Von Montag, den 12.01.2026 bis einschließlich Freitag, den 13.02.2026
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter und/ oder übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen über E-Mail an Auskunft gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gem. § 3 (3) BauGB wird hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gem. § 4b BauGB wurde mit der Durchführung des Verfahrens ein Planungsbüro beauftragt.
gez. Schenklengsfeld 05.01.2026
Wenzel
Bürgermeister Siegel
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
> Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Agri-PV Landershausen“
> Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Agri-PV Landershausen“
> Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Agri-PV Landershausen“
Offenlegungsunterlagen
Bebauungsplan
Begründung_BP Schenklengsfeld_Landershausen_VE
Flächennutzungsplan
Begründung_FNP_Ä Schenklengsfeld_Landershausen_E
Schenklengsfeld_Landershausen_Feldwerke_FNP-Änderung_red
Gutachten
20260618_Blendgutachten_Landershausen
HEF_Landershausen_Agri-PV_Feldwerke_Fachbeitrag zur saP
Stellungnahmen
01_Regierung_Naturschutz_Redacted
01_Regierungspräsidium Kassel_Immissionsschutz_Agri-PV_Redacted
01_Regierungspräsidium_Redacted
01_Regierungspräsidium_Wasserschutz_Redacted
03_LRA_Landwirtschaft und Forsten_Redacted
03_LRA_SG_Wasser_Boden_geschwärzt___
03_LRA_Straßenverkehr_Redacted
07_Amt_für_Bodenmangement_Redacted
23_Zweckverband Hersfeld Rotenburg_Redacted
30_Eisenbahn_Bundesamt_Redacted
31_Vodaphon_Stellungnahme_Redacted
32_Bundesanstalt für Immobilienaufgaben_Redacted
umweltbezogene_Stellungnahmen_Behörden_BV_4.1_Schenklengsfeld_mit Abwägung