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News-Ticker

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​​​​​​​Amtliche Bekanntmachung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“

Amtliche Bekanntmachung

17. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“

 

Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans

Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld zu errichten. Hiermit verbunden ist auch eine Neuausrichtung der Feuerwehr. Künftig sollen die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort in Schenklengsfeld zusammengelegt werden.

 

Der Neubau des Feuerwehrhauses ist auf einem Grundstück an der Landesstraße nach Unterweisenborn, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Die Aue“ geplant. Von dort aus ist der künftige gemeinsame Feuerwehrbezirk innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L 3171 vorgesehen.

 

Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) S. 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, erfordert die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schenklengsfeld. Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans wird der bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Teilbereich in eine Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ umgewidmet.

 

Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 (5) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 20.08.2026 den Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplans Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ gefasst und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt.

 

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch das Regierungspräsidium Kassel mit Bescheid vom 27.08.2026, Geschäftszeichen AZ: 0030-21-061a10.03.19-00003#2026-00002 genehmigt. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gem. § 6 (5) BauGB bekannt gegeben.

 

Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte 17. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

 

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

 Abb. 1 → Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans SchenklengsfeldAbb. 1  Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans Schenklengsfeld.

 

Einsichtnahme und Hinweise

Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a (1) BauGB werden ab sofort in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld während der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Freitag  08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag  14.00 - 16.00 Uhr

für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Unterlagen zur Bauleitplanung sind auch in das Internet eingestellt und können online unter https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen werden. Die Unterlagen werden ergänzend über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.

Gem. § 215 (1) BauGB werden

  • eine nach § 214 (1) S. 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie

  • nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schenklengsfeld unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Schenklengsfeld, den 04.09.2026

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Schenklengsfeld

 

gez. Andre Wenzel

Bürgermeister