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Bodenrichtwerte

Hinweis zu der Ermittlung von Bodenrichtwerten:

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ermittelt durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet der Gemeinde Schenklengsfeld.

Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01. und wurd um zweijährigen Turnus erneuert.

 

Gemäß § 14(6) der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 i. d. derzeit gültigen Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Der Bodenrichtwert kann auch im Internet unter 

 

www.boris.hessen.de

 

eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches Jedermann Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse an folgenden Standort verlangen kann:

 

Waßmuthshäuser Straße 54, 34576 Homberg (Efze)

05681/7704 - 0


Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen 
Vitalisstraße 17
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 402-88
Telefax: 06621 402-20
E-Mail: 

 

Öffnungszeiten Außenstelle Bad Hersfeld:
montags bis donnerstags 07:30 – 16:00 Uhr
freitags 07:30 – 13:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung