Wir freuen uns, dass Sie sich für eine gemeinsame Zukunft entschieden haben und beim Standesamt in Schenklengsfeld „den Bund fürs Leben" schließen wollen.
Brautpaare können ihre Traumhochzeit individuell gestalten. Sie können den Ort für ihre Trauung frei wählen – wenn dieser den Anforderungen des Standesamtes entspricht.
In Schenklengsfeld finden die sogenannten Außerhaus-Trauungen, also außerhalb des Standesamtes im Rathaus, bei den bereits bewährten „Außenstellen“ in unserer Gemeinde statt:
Unter freiem Himmel oder in einem besonderen Ambiente „Ja“ zu sagen – das wünschen sich viele angehende Ehepaare und Lebenspartner/innen. Das Schenklengsfelder Standesamt hat diesen Wunsch erfüllt: Seit kurzem können Ehen und Lebenspartnerschaften auch unter dem Blätterdach des ältesten Baum Deutschlands geschlossen werden – unserer Linde in Schenklengsfeld. In einem würdevollen, der Bedeutung der Ehe entsprechenden Rahmen können nun hier Ehen geschlossen werden.
Früher war die standesamtliche Trauung ein reiner Verwaltungsakt, unpersönlich und ausschließlich auf die rechtliche Wirkung ausgelegt. Heute dagegen bietet das Standesamt den Brautpaaren eine ganz individuelle Trauungen, mit persönlicher Rede und musikalischer Umrahmung.
Und natürlich stellen wir – die Standesbeamtinnen – uns gerne auf Ihre Wünsche ein, damit Sie beide einen guten Start ins Ihr gemeinsames Leben haben.
Jedoch, wie für so vieles im Leben, sind auch vor dem Start ins Eheglück einige Formalitäten zu erledigen.
Anmeldung Eheschließung und Eheschließung
Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Standesamt. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich beim Standesamt anmelden.
Heiraten können Sie zwar vor jedem Standesbeamten in Deutschland, die Anmeldung nimmt jedoch nur das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Wenn Sie beide nicht in Schenklengsfeld wohnen, melden Sie bitte Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie gerne in Schenklengsfeld heiraten möchten.
Bei der Anmeldung der Eheschließung findet auch eine Prüfung über Ihren Personenstand statt.
Seitens des Standesamtes ist festzustellen, ob Ehehindernisse vorliegen und eine Eheschließung vorgenommen werden darf.
Wurden keine Ehehindernisse festgestellt, haben Sie ab dem Tag der Anmeldung 6 Monate Zeit Ihre Eheschließung vornehmen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland)
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angabe des Familienstandes
einen aktuellen heimatstaatlichen/konsularischen Familienstandsnachweis
aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
Ausländische Urkunden bitten wir im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen; Übersetzungen sind in Deutschland anfertigen zu lassen. Gerne geben wir Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten.
Ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation.
Verlobte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher mitbringen.
Zusätzlich von Verlobten, die bereits verheiratet waren benötigen wir:
aktuelle Eheurkunde der Vorehe mit Vermerk über die Auflösung
internationale Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland
das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (ausländische Entscheidungen in Ehesachen bedürfen der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich)
die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (wenn die Vorehe durch Tod aufgelöst ist)
Die vorgenannten Auskünfte sind nicht verbindlich.
Besonders bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche erforderlich.
Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente haben, können Sie sich persönlich zu Ihrer Eheschließung bei uns anmelden. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es zweckmäßig, vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes
Personenstandsgesetz (PStG),
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und
Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008)
Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen können Sie uns gerne kontaktieren:
Standesamt Schenklengsfeld
Edith Vollmer
Rathausstraße 2
36277 Schenklengsfeld
Tel.: 06629/920222
Wir wünschen Ihnen schon jetzt Freude bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen und freuen uns Sie als Brautpaar kennen zu lernen.
Urkundenbestellung
Urkundenbestellung
In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird.
Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Gemeinde Schenklengsfeld unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden sind.
Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.
Schnell und unproblematisch bekommen Sie Ihre Urkunden nur direkt auf www.schenklengsfeld.de > Bürgerinfo > Formulare > Personenstandswesen oder unter unter den folgenden Links:
Das Standesamt Schenklengsfeld stellt
Geburtsurkunden
auch ohne Geschlechtsangabe
ohne Religionsangabe
ohne Angabe der Eltern
Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/begl. Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
nur aus, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Tod) unserem Standesamtsbezirk beurkundet wurde.
Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch:
mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, als Nachweis der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes, sofern es keinen inländische Geburtseintrag gibt.
Bescheinigung über Namensänderung
Auskunft über die Geburtszeit
Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsregistern
Die Geburtsurkunde enthält Angaben über
Vor- und Familiennamen
Geburtsort und –datum
Geschlechtsangabe
Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit des Kindes
Gegebenenfalls Vor- und Familiennamen der Eltern
Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit der Eltern
Die Ehe-/Lebenpartnerschaftsurkunde enthält Angaben über
Vor- und Familiennamen der Ehegatten/Lebenspartner
Ort und Tag ihrer Geburt
ggf. Religionszugehörigkeit
Ort und Tag der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft
Aktuelle Namensführung nach Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft
Ggf. Anlass und Zeitpunkt der Auflösung
Die Sterbeurkunde enthält Angaben über
Vor- und Familienname des Verstorbenen
Geburtsort und -datum
Sterbeort und -datum
Ggf. Religionszugehörigkeit
Letzter Wohnsitz
Familienstand
Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten
Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch) enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
Der Registerausdruck aus den bisherigen Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch gilt als Registerausdruck über die Eheschließung in der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008.
Sie hat keine Beweiskraft mehr für die eingetragenen Kinder, die im Inland geboren sind.
Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?
1. der Betroffene selbst
2. sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe
oder aufgelöster Lebenspartnerschaft)
3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
5. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7)
6. derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde
belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
7. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen
unter 1.-6. vorlegt.
Wie kann man Urkunden bestellen?
Persönlich
beim Standesamt Schenklengsfeld, Bürgerbüro, Zimmer 2, Frau Vollmer, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
In aller Regel werden die Urkunden sofort ausgestellt. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, übersenden wir die Urkunden per Post oder Sie holen sie nach Vereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten ab.
Telefonisch beim Standesamt Schenklengsfeld, Frau Vollmer, Tel. 06629/92020 oder 06629/9202-22
Per Mail unter oder
Per Fax unter 06629/920217
Gewünschten Urkunden werden zusammen mit einer Rechnung übersandt. Sie können auch bereits bei Bestellung die Gebühr in Form eines Verrechnungsschecks beifügen.
Kosten der Urkunden:
11,00 €
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde (auch mehrsprachige Urkunde, Registerausdruck oder im Stammbuchformat)
Für das Suchen von Personenstandseinträgen, Auskünfte aus den Registern und Sammelakten wird eine Gebühr in Höhe des tatsächlichen Zeitaufwands berechnet.
gebührenfrei
Eine Urkunde, die zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung benötigt wird, ist gebührenfrei. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Bitte suchen Sie sich den benötigten Urkundentyp aus.
Beachten Sie dabei bitte die anfallenden Gebühren.
Die Urkunde wird Ihnen per Post mit Gebührenbescheid zugestellt. Gerne können Sie die Urkunde auch persönlich abholen und bar bezahlen.
Datenschutz
Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kindern, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung: