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Gemeindevertretungen

 
 

Die Gemeindevertretung wird von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt. Sie ist das oberste Organ der Gemeinde, trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen.

Weitere Informationen sowie den Sitzungskalender und das Archiv finden Sie [hier].

Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung. Ihm können durch die Gemeindevertretung weitere Aufgaben übertragen werden. Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Beigeordneten und weiteren Beigeordneten.

Weitere Informationen finden Sie [hier].
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