Ortsgericht Schenklengsfeld
Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung. Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vilezahl von Dienstleistungen. Es nimmt Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens wahr. Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen Justizministeriums.
Das Ortsgericht Schenklengsfeld besteht aus der Ortsgerichtsvorsteherin sowie sechs Ortsgerichtsschöffen. Diese sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Das Ortsgericht Schenklengsfeld steht allen Bürgern offen, die ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder ständigen Arbeitsplatz in Schenklengsfeld haben oder wenn Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit einer anderen, die gleiche Sache betreffenden Angelegenheit stehen.
Beglaubigungen des Ortsgerichts sind öffentliche Beglaubigungen.
Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:
In Privatrechtsangelegenheiten:
Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden
Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.Unterschriftsbeglaubigung der Erteilung von Vollmachten (Einzel-, Spezial- oder Generalvollmachten)
Unterschriftsbeglaubigung der Erklärung der eigenen Feuerbestattung
In Grundbuchangelegenheiten:
Beglaubigung der notwendigen Unterschriften bei:
- Eintragung oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen
in Abteilung II des Grundbuchs
- Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken
in Abteilung III des Grundbuchs
In Grundstücksangelegenheiten:
Schätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen
In Vereinsangelegenheiten:
Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB bei Mitteilungen an das Vereinsregister
In Handelsregisterangelegenheiten:
Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an das Handelsregister
Bei Sterbefällen:
Anschreiben an die Angehörigen und Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht Bad Hersfeld
Nachlasssicherung von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn Erben nicht vorhanden sind)
In Erbangelegenheiten:
Beglaubigung der Unterschriften bei Anträgen an das Nachlassgericht (Ausschlagung einer Erbschaft) Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.ortsgericht.de
Bitte wenden Sie wegen Terminvereinbarung oder Auskünften an:
Ortsgerichtsvorsteherin
Frau Edith Vollmer
Ortsgericht Schenklengsfeld
Rathausstr. 2
36277 Schenklengsfeld
E-Mail:
Tel.: 06629/9202-22 o. 06629/7834 oder an
das Sekretariat der Gemeinde Schenklengsfeld: Tel. 0 66 29/9202-0
Das Team des Ortsgerichts Schenklengsfeld: v.l.n.r.:
Hartmut Kuhn (stellv. Ortsgerichtsvorsteher), Werner Kümmel (ausgeschieden), Horst Hannich (ausgeschieden), Edith Vollmer (Ortsgerichtsvorsteherin), Karl Reinhard, Willi Eiche, Kurt Wagner
es fehlt: Martin Mannel