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News-Ticker

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Agri-PV Landershausen“

Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

>   Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Agri-PV Landershausen“

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in seiner Sitzung vom 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Agri-Photovoltaik Landershausen" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

 

In der Sitzung am 05.03.2026 wurden der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan " Agri-PV Landershausen" in der Fassung vom 04.12.2026 gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Beteiligung nach § 3.1 bzw. 4.1 BauGB fand im Zeitraum vom 31.03.2026 - 05.05.2026 statt.

In der Sitzung am 20.08.2026 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger in der Gemeindevertretung abgewogen und der Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Agri-PV Landershausen“ gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich mit zwei Teilflächen hat einen Flächenumfang von ca. 32 ha und umfasst die Flur 1, Fl.Nr. 3/1 (Teilfläche) und Fl.Nr. 5/3, Gemarkung Landershausen (Gemeinde Schenklengsfeld).

 

 Übersicht Lage des Vorhabens (ohne Maßstab)Übersicht Lage des Vorhabens (ohne Maßstab)

 

 Abb. Geltungsbereich nicht maßstäblichAbb. Geltungsbereich nicht maßstäblich

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen, gleichzeitig soll die landwirtschaftliche Nutzung aufrecht erhalten werden.

 

 Abb. Bebauungsplan nicht maßstäblichAbb. Bebauungsplan nicht maßstäblich

 

Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches werden externe Ausgleichsflächen gem. § 9 Abs. 1a BauGB, die gleichzeitig auch für den Artenschutz zum Ausgleich für Eingriffe in den Lebensraum der Feldvögel dienen, dem Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Agri-PV Landershausen“ auf der TF der Flur 1, Fl.Nr. 3/1 Gemarkung Landershausen (siehe obige Abbildung).

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Agri-PV Landershausen“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Fassung vom 12.08.2026 ist einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und Blendgutachten in der Zeit vom

 

23.09.2026 bis einschließlich 28.10.2026

 

über die Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter  https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-b%C3%BCrgerbeteiligung.html /  über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Hessen www.bauleitplanung.hessen.de veröffentlicht  Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der benannten Unterlagen (nach § 3 Abs. 1 BauGB) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, 36277 Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, Zimmer 1 (Bürgebüro).

Eine Einsichtnahme ist während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes zu den üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr) und nach Vereinbarung möglich.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch per E-Mail an die Mailadresse:    unter Angabe des Betreffs „Agri-PV Landershausen" abgegeben werden. Stellungnahmen können auch auf postalischem Weg abgegeben werden.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

 

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Mensch

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion

Fläche

·         Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme

Tiere und Pflanzen/ Artenschutz

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen

·         Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts

Boden

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale

Wasser

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser

Luft/Klima

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion

·         Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes

Kultur- und Sachgüter

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern

Sonstige/allgemeine Umweltbelange

·         Wechselwirkungen unter den Schutzgütern

·         Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

·         Nutzung erneuerbarer Energien

·         Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB

·         Darstellung von Landschaftsplänen

·         Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

 

Berichte und Gutachten

-       Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Landershausen“ in der Fassung vom 12.08.2026, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-       Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für eine Agri-PV-Anlage bei Landershausen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Fassung 01;2026)

-       Blendgutachten: „Untersuchung der Blendwirkung der geplanten Agri-Photovoltaik-Anlage im Projekt „Landerschauen Schenklengsfeld“ Stand 16.06.2026

-       Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen

 

 

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

-     Schutzgut Mensch:

Keine Blendwirkung

-     Schutzgut Boden:

Boden für Landwirtschaft, günstige Produktionsbedingungen, Erhalt Bodenfunktionen, Bilanzierung Eingriff in das Schutzgut Boden, Schutz vor Zinkeintrag, Reinigungsmittel, keine bekannten Altlasten, vorsorgender Bodenschutz, nachsorgender Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenten Stoffen,

-     Schutzgut Wasser:

Umgang mit Niederschlagswasser, Abstand zu Fließgewässer, vorsorgender Gewässerschutz,

-     Schutzgut Pflanzen, Tiere:

Besonderes Artenschutzrecht, CEF – Flächen für Feldvögel, Eingriffsermittlung, Bilanzierung Eingriff, Ausgleich und Kompensation

-     Schutzgut Landschaft:

Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen,

-     Schutzgut Fläche:

Flächenverbrauch

-     Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche für die Nahrungsmittelproduktion, landwirtschaftliches Nutzungskonzept, Bergbau-Kalisalze, bauliche Dichte (GRZ), verkehrliche Erschließung, Rückbauverpflichtung.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) dem Planungsbüro Team 4 Bauernschmitt/Wehner in 90491 Nürnberg übertragen.

 

Schenklengsfeld, 15.09.2026

 

            (Siegel)

                                        gez.

                                        Wenzel, Bürgermeister

                                       

                                        Gemeindevorstand der

                                        Gemeinde Schenklengsfeld