Bauleitplanung - Bürgerbeteiligung
Veröffentlichung und Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan „Wippershain Nr. 12.8“ und die 16. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich
Offenlegungsunterlagen
01_Wippershain_12.8_B_Plan_Plankarte_Entwurf
02_Wippershain_12.8_B_Plan_Begruendung_Entwurf
03_Wippershain_12.8_FNP_Aend_Plankarte_Entwurf
04_Wippershain_12.8_FNP_Aend_Begruendung_Entwurf
05_Wippershain_12.8_umweltrel_Stellungnahmen
Amtliche Bekanntmachung
Sach- und Rechtslage
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wippershain Nr. 12.8“ soll dazu dienen, unter Ausnutzung einer vorhandenen Erschließungsstraße, den Ortsrand zu arrondieren. Hierdurch besteht die Möglichkeit, eine Mischgebietsfläche auszuweisen, in der neben privatem Wohnen auch Anlagen zum Betreiben einer Kelterei errichtet werden können. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses geplanten Vorhabens und eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Es besteht also ein gemeindliches Planungserfordernis für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung i. S. d. § 1 (3) BauGB.
Planziel ist die Ausweisung eines Mischgebiets gem. § 6 BauNVO. Da der Bereich aktuell dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist, wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen. Beide Verfahren werden gem. § 8 (3) S. 1 BauGB parallel durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand des Ortsteils Wippershain. Das Areal wird im Westen durch die Wippershain 3. Straße begrenzt. Im Norden und Osten schließen landwirtschaftliche Flächen an. Die südlich angrenzende Bebauung mit Wohngebäuden und Handwerksbetrieben entspricht ebenfalls dem Charakter einer Mischbebauung, so dass sich die geplante Bebauung gut in die Umgebung eingefügt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rund 0,69 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Wippershain, Flur 4, Nr. 5, 6/1 und 134 tlw., wie im Kartenausschnitt unten dargestellt. Der westliche Teil des Geltungsbereichs ist für das Mischgebiet und der östliche Teil für den naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgesehen.
Geltungsbereich (Bebauungsplan „Wippershain Nr.12.8“)
Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung beschränkt sich auf den westlichen Teil des Plangebiets, in dem auf ca. 0,3 ha die Ausweisung des Mischgebietes vorgesehen ist. In diesem Bereich wird die Darstellung des Flächennutzungsplans von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“ geändert.
Geltungsbereich (16. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 20.02.2025 die Entwürfe des Bebauungsplans „Wippershain Nr. 12.8“ Gemeinde Schenklengsfeld, Gemarkung Wippershain sowie der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren können in der Zeit von Fr., den 09.05.2025 bis einschließlich Di., den 10.06.2025 auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse:
https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.
Ergänzend liegen die Entwürfe des Bebauungsplans und der 16. Flächennutzungsplanänderung (jeweils mit Begründung und Plankarte)
von Fr., den 09.05.2025 bis einschließlich Di., den 10.06.2025
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter E-Mail und/ oder übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06629 9202-14 oder über E-Mail an Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wippershain Nr. 12.8“ sowie die 16. Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftrag wurde (§ 4b BauGB).
Gem. § 3 (3) BauGB wird hinsichtlich der 16. Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2025)
Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zum Bestand und den wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem umfasst der Umweltbericht eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung und enthält Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Natur und Landschaft:
Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, Sachgebiet Naturschutz
- Entlang der Zufahrt befindet sich eine Baumreihe, ein nach § 25 HeNatG besonders geschütztes Biotop.
- Im Umweltbericht sind Aussagen zum Artenschutz vorzunehmen, insbesondere zur Avifauna.
- Zur vorgesehenen Heckenpflanzung sind noch konkretere Angaben zu machen.
Boden:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Altlasten, Bodenschutz
- Für die Fläche sind weder Altablagerungen oder Altstandorte noch Grundwasserschadensfälle bekannt.
- Dem noch zu erstellenden Umweltbericht ist die Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen zugrunde zu legen.
- Dem Umweltbericht ist eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung beizufügen.
- Die einschlägigen Normen wie DIN 19731, DIN 18915 und DIN 19639 sind in der Planung und späteren Baudurchführung umzusetzen.
- Schädliche Bodenveränderungen sind zu vermeiden und entsprechende Vorsorge ist zu treffen.
Wasser:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung
- Der Geltungsbereich liegt außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie außerhalb eines ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiets für den Grundwasserschutz“.
- Bei der Bedarfsbilanzierung für die Trinkwasserversorgung sind die genehmigten Wasserrechte und etwaige Lieferbeziehungen zu beachten.
- Eine Beurteilung von Kompensationsmaßnahmen auf Flächen außerhalb des Geltungsbereichs ist erst mit einer detaillierten Maßnahmenbeschreibung möglich.
Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz
- Die abwassertechnische Erschließung hat über die vorhandene Ortskanalisation zu erfolgen.
- Den gesetzlichen Vorgaben des § 55 (2) WHG ist Rechnung zu tragen.
Landwirtschaft:
Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, Sachgebiet Landwirtschaft und Forsten
- Das Plangebiet ist in der Agrarplanung Hessen mit der höchsten Bewertung eingestuft.
- Aufgrund der geringen Flächengröße werden die Bedenken zurückgestellt.
- Kompensationsmaßnahmen sollten nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen stattfinden.
Sonstige Hinweise:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht
- Das Vorhabengebiet wird von einem Bergwerksfeld überdeckt.
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Regionalplanung
- Es wird nicht näher erläutert, ob auch Baulücken im Innenbereich für die Planung in Betracht kommen. Die Planbegründung ist diesbezüglich zu ergänzen.
Schenklengsfeld 02.05.2025
gez.
Wenzel
Bürgermeister Siegel